Muss ich nachgucken...
Ist eine PK 50 S Automatika
Muss ich nachgucken...
Ist eine PK 50 S Automatika
Bei mir ist in Feld J: 09 und in Feld 4: 4500 eingetragen
Bei mir ist in Feld J: 09 und in Feld 4: 4500 eingetragen
Dann hast Du ja ein
09 4500 KLEINKRAD MOKICK 50KM/H
Roller wäre
39 4500 KLEINKRAD ROLLER 50KM/H bzw
39 4050 KLEINKRAFTRAD ROLLER BIS 50 KM/H
(Quelle https://www.kba.de/DE/Statistik/V…sse_inhalt.html )
Ist alles iwie verwirrend
Und auf den Ämtern scheint da auch keiner den kompletten Durchblick zu haben.
Ich habe unsere Zulassungsstelle mal per Mail angeschrieben, mal gucken, wann die sich melden.
So, letzter Akt:
Nach dem ich auf meine Mail keine Reaktion erhalten habe (noch nicht mal eine automatisierte Eingangsbestätigung... ) habe ich dann die letzten Tage zu den unterschiedlichsten Zeiten versucht, in der Zulassungsstelle meinen Ansprechpartner bzw über die Nummer des Sachgebiets jemanden zu erreichen.
Heute war es endlich so :weit: Es ging eine Mitarbeiterin ans Telefon (ich habe mich doch sehr erschrocken ). Habe Ihr kurz mein Anliegen geschildert (50er Roller vor kurzem freiwillige zugelassen, aber Fahrzeugklasse und Aufbauart falsch eingetragen). Sie versprach, sich zu erkundigen und zurückzurufen.
Und tatsächlich 15 Minuten später klingelte mein Telefon und der junge Sachbearbeiter, der die Zulassung vorgenommen hatte, war am Apparat: kurz mein Problem erläutert (mit den EIntragungen 25 2200 ist es ein LKR, kein KKR bis 50 km/h, dafür müssen 39 4050 drin stehen, wie in der ABE unter Fahrzeugart; habe ja nur Führerschein Klasse 3, darf also nur KKR fahren, kein LKR),
fragte er, wann ich zur Korrektur vorbeikommen wollte, heute?, Morgen?,l wäre kein Problem, er ist bis 16 Uhr da.
Wir also einen Termin für 14 Uhr ausgemacht.
Ich habe ihm dann kurz auf der ABE gezeigt, wo was steht und welche Nr aus der ABE er in welchem Feld der ZB I eintragen soll.
Hat er problemlos gemacht und war auch dankbar, daß es ihm einer gezeigt hat und er was gelernt hat. Nach 5 min war ich wieder weg, habe nix bezahlt.
Der SB hat sich noch entschuldigt, daß es beim letzten Mal falsch gelaufen ist und daß ich nochmal vorbeikommen mußte.
Also, alles in Ordnung nun. Ich warte auf wärmeres Wetter und dann werden die ersten Runden mit einer weiteren, freiwillige zugelassenen Fuffi gedreht.
Ich werde mich mal in den nächsten Tagen daran setzen und einen Lexikon-Eintrag erstellen.
Ich denke, daß Thema könnte insbesondere auch für Importe aus dem Ausland interessant sein, da die Kollegen ja eh nach der § 21 Abnahme zur Zulassungsstelle müssen, um eine BE zu bekommen. Da kann ich dann auch direkt freiwillig zulassen, wenn ich eh schon dort bin. Ist dann von den Gebühren vlt in der Summe auch günstiger.
neue Gedanken:
Habe ja nur die ZB I (aka Fahrzeugschein) von der Zulassungsstelle bekommen und die nicht veränderte ABE wieder mit nach Hause genommen. Eine ZB II (aka Fahrzeugbrief) habe ich nicht bekommen.
Ist meine Vespa nun zugelassen oder wurde ihr nur ein Kennzeichen zugeteilt?
LKRs bekommen ja nur ein Kennzeichen zugeteilt (inkl. ZB I), haben aber statt ZB II noch die ABE, müssen ja auch nicht zugelassen werden.
Habe aus meinem Verständnis also momentan ein KKR, dem ein Kennzeichen zugeteilt wurde, lt ZB I auch freiwillig zugelassen ist, dem aber vermutlich tatsächlich nicht so ist, da ZB II fehlt.
Mhm, werde da wohl nochmal recherchieren in FZV und StVZO, und dann die Zulassungsstelle ein weiteres Mal erhellen, Tel-Nrn. von meinen Ansprechpartnern habe ich ja nun.
BTW: hat schon mal jemand ein LKR freiwillig zugelassen? Also nicht nur um die Zuteilung eines Kennzeichens beim Amt gebeten?
Also meine ist als Kleinkraftrad zugelassen und habe schon eine Zulassungsbescheinigung II bekommen
Habe keinen Fahrzeugbrief bekommen.
Im Feld J = 24
Feld 4= 0200
Was das auch immer bedeutet?
Interessantes Thema.
Habe grad mal in die Papiere meiner Simson geschaut.
Ich habe damals nen Steuerbescheid über 2 € bekommen. Bin daraufhin nochmal zur Zulassungsstelle. Wurde geändert und seitdem isse steuerfrei.
Aber LKR steht drin
Ist dann ja eigentlich falsch,oder?
Habe ich nie drauf geachtet. Aber die Rundlicht soll auch freiwillig zugelassen werden. Da werde ich dann drauf achten was für ne Bezeichnung drin steht.
Im Feld J = 24
Feld 4= 0200
Was das auch immer bedeutet?
Guckst Du:
Ist dann ja eigentlich falsch,oder?
Ja, müsste lt dem Verzeichnis des KBA 09 4500 (oder 4600 bei 60 km/h) sein.
Was steht denn in der BE bzw den Papieren vom KBA?
Alles anzeigenneue Gedanken:
Habe ja nur die ZB I (aka Fahrzeugschein) von der Zulassungsstelle bekommen und die nicht veränderte ABE wieder mit nach Hause genommen. Eine ZB II (aka Fahrzeugbrief) habe ich nicht bekommen.
Ist meine Vespa nun zugelassen oder wurde ihr nur ein Kennzeichen zugeteilt?
LKRs bekommen ja nur ein Kennzeichen zugeteilt (inkl. ZB I), haben aber statt ZB II noch die ABE, müssen ja auch nicht zugelassen werden.
Habe aus meinem Verständnis also momentan ein KKR, dem ein Kennzeichen zugeteilt wurde, lt ZB I auch freiwillig zugelassen ist, dem aber vermutlich tatsächlich nicht so ist, da ZB II fehlt.
Mhm, werde da wohl nochmal recherchieren in FZV und StVZO, und dann die Zulassungsstelle ein weiteres Mal erhellen, Tel-Nrn. von meinen Ansprechpartnern habe ich ja nun.
BTW: hat schon mal jemand ein LKR freiwillig zugelassen? Also nicht nur um die Zuteilung eines Kennzeichens beim Amt gebeten?
So, habe mal wieder recherchiert ("Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" )
Alle §§ sind solche der FZV:
§ 3 Abs. 1: Nur zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen am öffentlichen Verkehr teilnehmen (Zulassungspflicht)
§ 3 Abs. 2: Ausnahmen von der Pflicht, u.a. KKRs (unsere Fuffis) und LKRs (<= 11 kw, >50 ccm und <= 125 ccm)
§ 3 Abs. 3: Die nicht zulassungspflichtigen KFZ (aus Abs. 2) können auf Antrag freiwillig zugelassen werden (und nach meinem Verständnis wird dann auch das komplette Zulassungsverfahren durchlaufen, später dazu mehr)
(für die LKRs: § 4 Abs. 2 Nr. regelt die Kennzeichen-Pflicht (nicht Zulassungs-Pflicht!!, s.o. § 3 Abs. 2) von u.a. LKRs. Kennzeichen werden zugeteilt anhand des Verfahrens zur ZB I.)
§§ 6 ff regeln nun das Zulassungsverfahren (auch für die auf Antrag freiwillig zugelassenen KFZ!)
§ 6 Abs. 2: ZB II ist vorzulegen. Falls noch nicht vorhanden, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.
§ 6 Abs VIII: Fahrzeug ist vor Erstellung der ZB II und vor der Zulassung von der Zulassungsstelle zu identifizieren. Wie sie das macht (Vorführung, Inaugenscheinnahme, Fotos gucken, Vertrauen in den Antragsteller), ist nicht geregelt. Da kommt es dann sicherlich auf die Geamtumstände an.
§ 12 regelt nun, das die ZB II beantragt werden muß und wie sie auszusehen hat.
Fazit für mich:
Auch bei freiwilliger Zulassung sind sowohl ZB I (ehemaliger Fahrzeugschein) als auch ZB II (ehemaliger Fahrzeugbrief) durch die Zulassungsstelle auszustellen.
Ob die ABE eingezogen wird/werden muß oder ungültig gemacht wird (Stempeln, Ecken abschneiden, Lochen etc) ist mir noch nicht ganz klar. Meine Tendenz ist: Nein. Das CoC wird ja aktuell auch nicht bei Zulassung eingezogen, entwertet oder ähnliches, sondern verbleibt beim Fahrzeug(halter).
Werde morgen mal wieder bei der Zulassungsstelle anrufen und die bitten, mir die fehlende ZB II per Post zu schicken. Falls die nicht versenden wollen, muß ich wohl oder übel zum dritten Mal einmal quer durch die Stadt... (Naja, muß eh noch ein Auto ummelden, geht dann hoffentlich in einem Aufwasch).
Aktuell ist meiner Fuffi nur ein Kennzeichen zugeteilt worden (habe nur die ZB I), sie ist aber nicht richtig zugelassen.. (ZB II fehlt dafür)
Habe mittlerweile den Eindruck, daß ich mich nun besser mit Zulassungen auskennen, als die Sachbearbeiter der zuständigen Behörde, die das jeden Tag machen .
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Wann kann ich einen Termin bei dir machen für ne Zulassung?!
Wird bestimmt erheblich einfacher als bei der Zulassungsstelle
Die ABE wurde bei mit einem Stempel ungültig gemacht, mit dem Vermerk, das ZLB II erstellt worden ist
Ich lese hier gerne mit und bin dank tonitest auch prima informiert.
Bedingt durch diese Klein-Klein-Regelungen im deutschen Zulassungsrecht keimt in mir allerdings gerade der alte Spruch
"Mit dem Wissen wächst der Zweifel."
wieder auf.
Viele Straßenverkehrsbehörden kochen hier, aus Unwissenheit oder aus welchen Gründen auch immer, ihr eigenes Süppchen und machen das Verständnis und die Nachvollziehbarkeit einer im Vergleich zu anderen Vorgängen zwar komplexen aber einfachen Regelung nur noch komplizierter.
Dass eine ZB II ausgestellt werden muss, glaube ich nicht. Ich habe eine PX 125, spanische Postversion ( 123 cm³ ).
Bei deren Zulassung in Deutschland wurde mir anhand der Daten des TÜV eine ZB I ausgestellt.
Von ZB II war nie die Rede, auch nicht bei der vor kurzem freiwillig zugelassenen PK 50 meiner Frau.
Dass eine ZB II ausgestellt werden muss, glaube ich nicht. Ich habe eine PX 125, spanische Postversion ( 123 cm³ ).
Bei deren Zulassung in Deutschland wurde mir anhand der Daten des TÜV eine ZB I ausgestellt.
Die ist dann wahrscheinlich als LKR klassifiziert.
LKRs werden nicht zugelassen (mit ZB I und ZB II), sondern bekommen "nur" ein Kennzeichen zugeteilt. Bei der Kennzeichen-Zuteilung werden die Regelungen wie für die ZB I angewandt. (Ja, umgangssprachlich reden dann auch alle von "Zulassung" obwohl es das im rechtlichen Sinne nicht ist.)
s. a. meine Ausführungen dazu weiter oben:
(für die LKRs: § 4 Abs. 2 Nr. regelt die Kennzeichen-Pflicht (nicht Zulassungs-Pflicht!!, s.o. § 3 Abs. 2) von u.a. LKRs. Kennzeichen werden zugeteilt anhand des Verfahrens zur ZB I.)
Von ZB II war nie die Rede, auch nicht bei der vor kurzem freiwillig zugelassenen PK 50 meiner Frau.
Und das ist meiner Meinung nach falsch, zu einer Zulassung - auch der freiwilligen - gehören ZB I und ZB II.
Ich vermute mal, dadurch daß dies so selten vorkommt und sich die Zulassungsstellen damit auch nicht wirklich auskennen, verfahren die meisten nach den Regeln für LKRs und teilen nur ein Kennzeichen zu, anstatt dem Antrag des Bürgers zu entsprechen und eine Zulassung (ZB I und ZB II) zu machen.
Ich habe meine Zulassungsbehörde heute noch nicht erreicht, ich hoffe morgen weiß ich mehr (bzw. wohl eher die ZulB dann von mir )
Die ABE wurde bei mit einem Stempel ungültig gemacht, mit dem Vermerk, das ZLB II erstellt worden ist
Die ABE ungültig stempeln ist vermutlich auch falsch.
Dies ist aus meiner Sicht die Datenbestätigung im Sinne des § 2 Nr. 8 FZV:
" § 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
...
7.
Übereinstimmungsbescheinigung: die vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung, dass ein Fahrzeug, ein System, ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit zum Zeitpunkt seiner/ihrer Herstellung einem nach der jeweiligen EG-Typgenehmigungsrichtlinie genehmigten Typ entspricht;
8.
Datenbestätigung: die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht;
..."
MMn müßte in der Datenbestätigung (oder bei neueren Fuffis in der CoC / EG-Übereinstimmung) die Pflicht zum Führen eines Versicherungskennzeichen gestrichen werden, aber nicht die ABE insgesamt als ungültig gestempelt werden.
Wir werden sehen, wie das die ZulB hier in Köln sieht.
Au Mann, allmählich habe ich den Eindruck, daß der Lexikon-Artikel, den ich zu der Problematik ja noch schreiben wil, doch etwas länger wird.
Und vor allem wohl eher in eine juristische denn praktische Abhandlung gehen wird...
Schon mal sorry dafür, aber dann dürfte es ziemlich klar sein, und Ihr habt das passende Handwerkszeug für die Dialoge mit den Ämtern parat.
Habe gerade mit dem Sachgebietsleiter bei der Zulassungsstelle telefoniert wegen der ZB II.
Er war anfangs der festen Überzeugung, daß es bei freiwilliger Zulassung nur die ZB I gibt und nur auf ganz besonderen Wunsch eine ZB II ausgestellt wird. Es würde nur das Kennzeichen rausgegeben inkl ZB I, daß wäre dann die freiwillige Zulassung, wie bei einem LKR.
Auf meinen Einwand, einem LKR würde ein Kennzeichen zugeteilt und das Verfahren wäre analog zum ZB I-Verfahren sowie Verweis auf die § 3 und § 6 II FZV (es ist eine ZB II auszufertigen), kam er dann doch ins Grübeln. Er muß sich jetzt doch noch selber schlauen machen und wird sich bei mir wieder melden.
Es bleibt spannend!