Hallo zusammen,
ich bin grad dabei, meine PK50 mit dem großen VMX5M Motor zur 125er umschreiben zu lassen.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Eines Tages werd ich das ganze für meine Kinder wahrscheinlich rückgängig machen wollen. Das heißt wieder zur Zulassung, "große" BE ungültig stempeln lassen, und wieder ne "kleine" ABE fürs Versicherungskennzeichen beantragen.
Da das ja alles mit Aufwand und nicht zuletzt Kosten verbunden ist, wäre es schön, wenn man die kleine ABE behalten könnte... Aber legal wird da nichts zu machen sein, oder? Klar würde eine Zweitschrift wegen verlorenener Original-ABE das Problem lösen. Aber naja...
Viele Grüße!