Gab's Kennzeichen nicht nur gegen gültige TÜV Papiere?
Zulassungsszenario
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Nein, kannst du auch so kaufen, sei es im Internet oder bei den Wuchereren an den Zulassungsstellen.
Den Stempel vom Amt bekommst du nur mit bestandener HU.
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Ja Kennzeichen ist klar, da kann ich mir alles pressen lassen. Aber wie du sagst amtlich mit Zulassungsplakete und Tüvplakete eben nur mit gültigem TÜV also ist TÜV der erste Schritt dann kommt die Zulassung, welche dann noch eine Versicherung voraussetzt und ein deutsches Konto zur Abbuchung der KFZ-STEUER .
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Man kann es auch kompliziert machen....
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vielleicht mal den ganzen Thread lesen...
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Was fährst du denn für ein Auto?
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vielleicht mal den ganzen Thread lesen...
Habe ich.
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warst nicht gemeint sondern der vor dir
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Das richtige Stichwort hier ist: vorläufige Zulassung. Die kann von Kreis zu Kreis unterschiedlich geregelt sein, bei uns z.B. so
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§10 Abs. 4 Satz 1 FZV ist Dein Freund.
Alles schon da.
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Das richtige Stichwort hier ist: vorläufige Zulassung. Die kann von Kreis zu Kreis unterschiedlich geregelt sein, bei uns z.B. so
Die Fahrzeugzulassungsverordnung regelt übrigens bundeseinheitlich. Davon ist nach meiner Kenntnis auch Lübeck betroffen.
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