Servus Gemeinde
Muss ich beim Wechsel der Kupplung zb auf BGM Superstrong zum TÜV zwecks Eintragen lassen? Selbiges gilt für Zündung !?
Danke für eure Hilfe
Servus Gemeinde
Muss ich beim Wechsel der Kupplung zb auf BGM Superstrong zum TÜV zwecks Eintragen lassen? Selbiges gilt für Zündung !?
Danke für eure Hilfe
Du wärst der erste wo ich höre der das machen lässt ... Wozu auch
- Kupplung, wenn Du das Ritzel mit 23 Zähnen nimmst (nicht schneller oder langsamer wie Original = Is für mich wie ein Ersatzteil
-Zündung wenn statisch = das gleiche wie original
-Zündung wenn Verstellzündung = Nicht direkt mehr Leistung (vllt ein bisschen mehr) sondern optimalerer Lauf vom System
Ich seh da keine Not , vllt ist ja jemand anderes anderer Meinung
Gleiche Meinung, insbesondere Zündung. Wird vom TÜV als nicht relevant angesehen und auf Wunsch eingetragen. Alles ohne Mucken.
Ist aber nicht nötig.
Vielen Dank euch