Mein Kumpel von der Dekra, dem ich diese Situation geschildert habe hat mir nun folgendes von der Dekra geschickt:
- Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern.
Da aber bei den 50gern die Hauptuntersuchung entfällt und seitens der Versicherung (er hat bei der HUK in der Fachabteilung angefragt) keine deutschen Papiere gefordert werden und uneingeschränkter Versicherungsschutz gewährt wird sei es keine Notwendigkeit deutsche Papiere zu beantragen. Ich solle nur die Papiere mitführen um nachweisen zu können das diese auch für das Fahrzeug gelten. Außerdem sind wohl die 50 statt 45 km/h bauartbedingt wie bei den alten Simsons z.B. fallen unter den Bestandschutz.
Er meint das kann man als korrekter Deutscher machen, er würde sich die Mühe jedoch sparen da kein Hahn danach krähen wird, da die Polizei die italienischen Papiere unter der Voraussetzung der mitgeführten Papiere und dem Nachweis einer gültigen Versicherung akzeptieren wird.
Um nochmal klar zu stellen: ICH VERBREITE HIER GAR NICHTS, das sind die vorläufigen Infos von einem DEKRA Sachverständigen und der Versicherung. Die Polizei habe ich noch nicht gefragt. Ich werde nächstes Jahr trotzdem nochmal selbst bei einem TÜV in D Vorfahren wenn ich sie dort angemeldet habe.