Wie weit kann man mit legalem Feintuning noch einen halben Ochsen mehr rausholen? Übergänge angleichen, Grate entfernen, Kanäle polieren fällt ja noch unter Feinabstimmung. Eine größere Düse und die BE ist erloschen. 75ccm³ sind ja schon fast Notwehr, stehen aber in keinem Verhältnis zur eingesackten Strafe. Was gibt es noch für die legale Abstimmungsmaßnahmen als die oben erwähnten?
Beste Grüße aus den Südstaaten