hallo zusammen,
habe eine kurze Frage. Ich würde gerne den Rahmen einer PK50 tauschen und hätte einen von einer PK80.
Wäre das ein Problem beim Umschreiben? Müsste ich nur Paragraph 21 machen lassen?
Über hilfreiche Tipps wäre ich dankbar
hallo zusammen,
habe eine kurze Frage. Ich würde gerne den Rahmen einer PK50 tauschen und hätte einen von einer PK80.
Wäre das ein Problem beim Umschreiben? Müsste ich nur Paragraph 21 machen lassen?
Über hilfreiche Tipps wäre ich dankbar
Besorge dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Piaggio und baue deinen Motor auf 125ccm um.
Dabei benutzt du die Rahmennummer des PK80 Rahmens und bist fertig damit.
Vorausgesetzt du hast den passenden Führerschein.
Ich würde den 50er Motor in den 80er Rahmen einbauen, das ganze vom TÜV eintragen lassen und es als PK 80 mit 50er Motor laufen lassen.
Das ist zwar von der Pk 80 aus gesehen ein Downgrade, aber man kann es rückgängig machen.
Man besorgt zuerst die Unbedenklichkeitsbescheinigung, führt den Umbau durch und macht dann mit dem Fahrzeug ein Vollabnahme. Nach vollzogenem Akt damit auf die Zulassungsstelle und das war's.
Ebenfalls möglich ist es, irgendwann (falls man einen solchen Motor ergattert) einen jeweils original belassenen 80er oder 125er Motor mit Segen von Piaggio und TÜV einzubauen.
Ich würde es als Mumpitz sehen, die Rahmennummer der seltenen PK80 zu vergriesknaddeln oder zu verwursten.
Das geht eleganter: Man läßt alles so wie es ist, bringt die PK 80 wie sie ist wieder auf die Strasse und trägt eben nur den anderen Motor ein.
Bitte auch beachten, daß Piaggio keine Bescheinigungen für in Eigenregie umgebaute Motoren liefert.
Mal ne doofe Frage. Ist es nicht einfacher und günstiger sich nen Fuffi Rahmen mit Papieren zu besorgen?
Haste auch erheblich weniger rennerei mit
Oder willste den 80er Rahmen nehmen weil er da grade liegt
Mal ne doofe Frage. Ist es nicht einfacher und günstiger sich nen Fuffi Rahmen mit Papieren zu besorgen?
Haste auch erheblich weniger rennerei mit
Oder willste den 80er Rahmen nehmen weil er da grade liegt
Ich habe einen Rahmen mit Papieren hier liegen.
Alles anzeigenIch würde den 50er Motor in den 80er Rahmen einbauen, das ganze vom TÜV eintragen lassen und es als PK 80 mit 50er Motor laufen lassen.
Das ist zwar von der Pk 80 aus gesehen ein Downgrade, aber man kann es rückgängig machen.Man besorgt zuerst die Unbedenklichkeitsbescheinigung, führt den Umbau durch und macht dann mit dem Fahrzeug ein Vollabnahme. Nach vollzogenem Akt damit auf die Zulassungsstelle und das war's.
Ebenfalls möglich ist es, irgendwann (falls man einen solchen Motor ergattert) einen jeweils original belassenen 80er oder 125er Motor mit Segen von Piaggio und TÜV einzubauen.
Ich würde es als Mumpitz sehen, die Rahmennummer der seltenen PK80 zu vergriesknaddeln oder zu verwursten.Das geht eleganter: Man läßt alles so wie es ist, bringt die PK 80 wie sie ist wieder auf die Strasse und trägt eben nur den anderen Motor ein.
Bitte auch beachten, daß Piaggio keine Bescheinigungen für in Eigenregie umgebaute Motoren liefert.
Das hört sich sehr gut an.
Miss ich für die PK80 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen, auch wenn ich Papiere habe!?
ZitatMiss ich für die PK80 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen, auch wenn ich Papiere habe!?
Ja klar.
Sobald du am Fahrzeug den Motor änderst, muß das einer für unbedenklich erklären.
Du landest ja dann auch in einer anderen Leistungs,- Hubraum- und Versicherungsklasse.
Ist ja logisch, oder?
Natürlich kannst du da den Weg durch alle Instanzen gehen und den Aufwand aufblasen, aber hier in diesem Fall ist am einfachsten, sich vom Fahrzeughersteller diesen Schrieb zu besorgen.
ah ok, das leuchtet ein.
In den Papieren steht aber ,unbedenklich für 50-80ccm, würde das nicht reichen?
ZitatIn den Papieren steht aber ,unbedenklich für 50-80ccm, würde das nicht reichen?
Was steht da wo?
In welchen Papieren?
Was für Papiere hast du zu dem PK 80 Rahmen denn?
Bilderbilderbilder.
Nachdem es bis vor ein paar Jahren die PK80 für recht schmalen Täler gab, im Gegensatz zur 50/125er Version...
Hab ich genau das was Du vor hast mehrfach (8-10x) gemacht!
Nachdem ich einen Vespa Erfahren TüV hatte musste ich gar nix mit bringen! Trotzdem immer Unterlagen dabei gehabt!
Da man nicht davon aus gehen kann das sich jeder damit aus kennt... klär das VORHER mit dem TüV.
Da nicht vielleicht die kleinste Klitsche nehmen, sondern im Ideal eine größere Prüfstelle.
Telefonisch bringt das auch nichts. Vorbei fahren! Wenn es geht beide Rahmen dabei. Bzw. einen Roller und einen Rahmen.
Du könntest Dir vorab bei zb. Scooterhelp.com die technischen Daten besorgen um dem TüV zuzuarbeiten. Da freut der sich riesig drüber und sind einiges kooperativer.
Da kannst Du denen schwarz auf weiß belegen das es ein Baugleicher Rahmen ist!
Und wenn es ein Buch über die PK ist wo drin steht das die Rahmen 50-125 Baugleich waren... bring mit!
Was Wunder wirkt! Nicht ne komische Italy Bastelbude da hin stellen SONDERN
Gepflegtes Äußeres, neue Reifen, Elektrik und Co müssen funktionieren.
Ich hatte niemals eine Unbedenklichkeitsbescheinigung! Auch nicht von 50 auf 125ccm (oder mehr).
Ausnahme bildet da Hessen! Da könnte es im Nachhinein Probleme bei der Zulassungsstelle geben.
UND
Du machst ein Downgrade
Warum um alles in der Welt sollte da der TüV Probleme machen???
Woher bist Du den?
Evtl. kann man ja eine erfahrene Prüfstelle empfehlen.
Dann wird das ne schnelle Nr. ohne Probleme.
ZitatAusnahme bildet da Hessen! Da könnte es im Nachhinein Probleme bei der Zulassungsstelle geben.
Da gibt es keine imnachhinein-Probleme mit der eigentlichen Zulassungstelle (deine Info ist hier falsch), sondern wenn dann mit den in Hessen den Zulassungsstellen nachgeschalteten Bündelungsbehörden.
ZitatDu machst ein Downgrade
Warum um alles in der Welt sollte da der TüV Probleme machen???
Keine; wenn alles für prinzipiell unbedenklich erklärt und ordentlich ausgeführt ist.
Wie bereits gesagt, mein persönliches Fazit ist, daß hier in Hessen in einem solchen Fall eine Unbedenklichkeitserklärung von Piaggio der einfachste Weg ist. Da mögen Ureinwohner anderer Bundesländer besser dran sein.
Da gibt es keine imnachhinein-Probleme mit der eigentlichen Zulassungstelle (deine Info ist hier falsch), sondern wenn dann mit den in Hessen den Zulassungsstellen nachgeschalteten Bündelungsbehörden.
Keine; wenn alles für prinzipiell unbedenklich erklärt und ordentlich ausgeführt ist.
Wie bereits gesagt, mein persönliches Fazit ist, daß hier in Hessen in einem solchen Fall eine Unbedenklichkeitserklärung von Piaggio der einfachste Weg ist. Da mögen Ureinwohner anderer Bundesländer besser dran sein.
Ich bin so ein Ureinwohner. Nachdem ich ein großer Freund von miteinander reden bin, kann ich empfehlen das Telefon in die Hand zu nehmen und kurzerhand den Vespa- oder Oldtimerspezialisten der jeweiligen Prüforganisation zu verlangen, das Anliegen zu schildern und ein „kein Problem“ am anderen Ende der Leitung zu hören.
Es soll ja kein Raketentriebwerk eingebaut werden oder umgekehrt...
Alles anzeigenNachdem es bis vor ein paar Jahren die PK80 für recht schmalen Täler gab, im Gegensatz zur 50/125er Version...
Hab ich genau das was Du vor hast mehrfach (8-10x) gemacht!
Nachdem ich einen Vespa Erfahren TüV hatte musste ich gar nix mit bringen! Trotzdem immer Unterlagen dabei gehabt!
Da man nicht davon aus gehen kann das sich jeder damit aus kennt... klär das VORHER mit dem TüV.
Da nicht vielleicht die kleinste Klitsche nehmen, sondern im Ideal eine größere Prüfstelle.
Telefonisch bringt das auch nichts. Vorbei fahren! Wenn es geht beide Rahmen dabei. Bzw. einen Roller und einen Rahmen.
Du könntest Dir vorab bei zb. Scooterhelp.com die technischen Daten besorgen um dem TüV zuzuarbeiten. Da freut der sich riesig drüber und sind einiges kooperativer.
Da kannst Du denen schwarz auf weiß belegen das es ein Baugleicher Rahmen ist!
Und wenn es ein Buch über die PK ist wo drin steht das die Rahmen 50-125 Baugleich waren... bring mit!
Was Wunder wirkt! Nicht ne komische Italy Bastelbude da hin stellen SONDERN
Gepflegtes Äußeres, neue Reifen, Elektrik und Co müssen funktionieren.
Ich hatte niemals eine Unbedenklichkeitsbescheinigung! Auch nicht von 50 auf 125ccm (oder mehr).
Ausnahme bildet da Hessen! Da könnte es im Nachhinein Probleme bei der Zulassungsstelle geben.
UND
Du machst ein Downgrade
Warum um alles in der Welt sollte da der TüV Probleme machen???
Woher bist Du den?
Evtl. kann man ja eine erfahrene Prüfstelle empfehlen.Dann wird das ne schnelle Nr. ohne Probleme.
Das hört sich sehr gut an . Vielen Dank für die hilfreichen Tipps.
Ich komme aus NRW
Was steht da wo?
In welchen Papieren?
Schön daß du mit so einer Info jetzt mal rauskommst...Was für Papiere hast du zu dem PK 80 Rahmen denn?
Den alten Fahrzeugschein, oder schon die Zulassungsbescheinigung Teil !?
Bilderbilderbilder.
Sorry aber hatte geschrieben, das der Rahmen Papiere hat.
das steht im Gutachten nach Paragraph 18
ZitatSorry aber hatte geschrieben, das der Rahmen Papiere hat.
das steht im Gutachten nach Paragraph 18
Das Gutachten nach § 18 gibt aber ausdrücklich nicht den Roller für 50 oder 80 ccm "als unbedenklich" frei wie du zuvor geschrieben hast- das hast du leider mißverstanden.
Dort steht nämlich : "Leichtkraftrad, Roller über 50 bis 80 ccm".
Das steht in Zeile 1 des Gutachtens und definiert lediglich die sich auf die STVZO beziehende Fahrzeug- und Aufbauart. Hier ist es die alte LKR-Klasse (Leichtkraftradklasse), in die verschiedene Fahrzeuge, die in den Hubraumbereich >50-80 ccm fallen, zusammengefasst sind.
Es ist absolut nirgends in dem Gutachten eine Freigabe für einen Motor vorhanden, der dadurch gar nicht definiert ist (nämlich ein PK 50 Motor mit 49 ccm, also unter 50 ccm!)
Wenn du den PK 50 Motor eintragen läßt, passiert folgendes:
nun klar?
Das Gutachten nach § 18 gibt aber ausdrücklich nicht den Roller für 50 oder 80 ccm frei - das hast du leider gründlich mißverstanden.
Dort steht nämlich : "Leichtkraftrad, Roller über 50 bis 80 ccm".
Das steht in Zeile 1 des Gutachtens und definiert lediglich die sich auf die STVZO beziehende Fahrzeug- und Aufbauart. Hier ist es die alte LKR-Klasse (Leichtkraftradklasse).
Es ist absolut nirgends in dem Gutachten eine Freigabe für einen Motor vorhanden, der da gar nicht definiert ist (nämlich einen PK 50 Motor mit 49 ccm, also unter 50 ccm!)
- LKR haben ein weißes Kennzeichen mit schwarzer Schrift.
- Man muß damit alle 2 Jahre zum TÜV.
- der Vollständigkeit halber: die aktuelle LKR-Klasse gilt von über 50 ccm bis 125 ccm
Wenn du den PK 50 Motor eintragen läßt, passiert folgendes:
- Das Leichtkraftrad-Gutachten nach § 18 wird ungültig gestempelt. Das Fahrzeug fällt in die Kleinkraftradklasse (unter 50 ccm).
- Stattdessen wird standardgemäß eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ausgestellt
- Dort sind 49 ccm Hubraum eingetragen (also unter 50 ccm!)
- Du brauchst jedes Jahr am 1. März ein von dir zu kaufendes Versicherungskennzeichen
- Du musst nicht zum TÜV
nun klar?
Tut mir leid, aber ich habe da grundsätzliches nicht falsch verstanden. Lediglich gefragt.
Mir sind schon die einzelnen Klassen bewusst.
Danke für deine ausführliche Erörterung.
Wenn ich das mit dem Umtragen gewusst hätte, hätte ich nicht geftagt.
Das hört sich sehr gut an . Vielen Dank für die hilfreichen Tipps.
Ich komme aus NRW
Dann kannst Du Dir das Geld für irgendwelche Bescheinigungen von Piaggio sparen.
Habe Gerüchte gehört das die dafür jetzt auch um nen 100er nehmen (OHNE es zu Wissen!!!)
Wie ich ja schon sagte... Hessen bildet da auch eine Ausnahme… auch wenn ich fälschlicherweise die Stelle die die Papiere aus gibt als Zulassungsstelle bezeichnet habe Da ist Hessen halt ein Exot!
Asche auf mein Haupt!