laut Händler benötige ich auch für den Antrag auf eine neue ABE über Piaggio eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ist das richtig? Oder geht es auch anders?
BtT: Nein, wenn du eine ABE von Piaggio willst geht es nicht anders. Mittels der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird Piaggio informiert das der Roller nicht stillgelegt oder als gestohlen gemeldet ist und deshalb der Ausstellung einer Ersatz-ABE nichts entgegensteht.
Wenn du aber sowieso einen größeren Motor reinmachen willst, für den du eine TÜV-Abnahme brauchst, nützt dir die ABE doch nichts. Wozu also die zusätzlichen Kosten? Geh mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung zum TÜV und lass den Roller als Motorrad abnehmen. Und dann ab zur Zulassungsstelle und Papiere ausstellen lassen.