Wenn man eine Vespa, die ursprünglich nicht für den deutschen Markt bestimmt war, in Deutschland bewegen möchte, benötigt man eine Betriebserlaubnis dafür. Das gilt auch für die 50er, auch wenn nicht wenige mit irgendwelchen Papieren aus dem Ausland womöglich jahrelang unbehelligt in Deutschland unterwegs sind. Wird man erwischt, sind 50 Euro Bußgeld fällig (Stand 2020) und bei Gefährdung des Straßenverkehrs legt die Pozilei für den Fahrer auch ein Konto in Flensburg an und schreibt einen Punkt gut.
Es ist nicht schwer, seinen Import mit einer Betriebserlaubnis versehen zu lassen. Piaggio stellt dafür allerdings keine aus - das machen sie nur, wenn die Vespa in D erstmals zugelassen wurde. Man muss seine Vespa in verkehrssicherem Zustand (das sollte sie ja ohnehin sein ) zu einer Prüforganisation seiner Wahl bringen und dort eine Vollabnahme nach Par. 21 StVZO durchführen lassen. Das ist nichts anderes, als eine etwas erweiterte Hauptuntersuchung.
Nachdem außerhalb Deutschlands bei 50ern häufig weder Tacho noch Spiegel vorgeschrieben waren, muss man den Tacho, die Tachowelle und einen Spiegel links nachrüsten. Bei Vespas mit mehr als125ccm sind auch Fahrtrichtungsanzeiger und bereits ab 50ccm ist ein Bilux-Scheinwerfer erforderlich. Das ist häufig bei den LF-Oldies wie VBB usw. erforderlich, da diese 150ccm haben und in ihren Herkunftsländern keine Blinker benötigten. Auch ein Bremslicht ist vorgeschrieben, wenn die Vespa mehr als 50ccm hat.
Es kann passieren, dass der Prüfer ein Typenschild mit den Daten der Vespa verlangt. Man kann es entweder in den einschlägigen Shops kaufen und die Daten einschlagen (lassen —> Schrauberhilfe), zwei kleine Löcher in den Durchstieg rechts bohren und mit zwei Kerbnägeln das Typenschild originalgetreu befestigen, ein Klebetypenschild in Absprache mit CD-Marker beschriften und auf den Tank kleben, oder aber den Prüfer bitten in sein Vollgutachten einen Satz wie FIN hinten rechts/links eingeschlagen aufzunehmen. Meistens klappt das.
Entgegen aller Legenden greifen Prüfer dabei auf ihre Datenbank zurück, in der sie die technischen Daten in eine Schreibvorlage für die Zulassungsstelle eintragen - das Vollgutachten. Es ist nicht erforderlich eine Kopie von irgendwelchen Papieren mitzubringen, nur die originalen aus dem Ausland. Dabei wird die FIN an der Vespa mit den Papieren aus dem Ursprungsland abgeglichen, die Bremsen, die Beleuchtung und die Verkehrssicherheit der Vespa als ganzes überprüft.
Sollte der Prüfer Kopien von Betriebserlaubnissen ähnlicher Fahrzeuge verlangen, ist das meistens ein Zeichen dafür, dass er nicht wirklich mit der Materie alte Vespa vertraut ist. Das sollte Fluchtreflex auslösen und ein Hinweis darauf sein, dass man sich besser nach einem anderen Prüfer umsieht.
Die Bremsprüfung erfolgt im Fahrversuch. Es schadet also nicht, wenn neue Bremsbeläge verbaut sind, die gut eingestellt sind. Die Prüfer kommen allesamt aus dem Motorradbereich und sind nicht immer an kleine Trommelbremsen gewöhnt. Die sollten dann zumindest sehr gut funktionieren, sonst ist an dieser Stelle schonmal Endstation. Es ist empfehlenswert in diesem Zusammenhang auch für sich selbst die Frage zu beantworten, ob man bei der häufig in Italien anzutreffenden 9-Zoll-Bereifung bleiben will, oder vor der Vollabnahme auf 10-Zöller umrüstet. Das hat den Vorteil, dass die Reifenauswahl viel größer ist und das Fahrverhalten wird auch positiv beeinflusst. Die Endgeschwindigkeit ändert sich wegen der größeren Gesamtübersetzung nicht großartig. Der Motor drückt größere Übersetzungen nur mit langem Anlauf.
Mit dem fertigen Vollgutachten geht man nun zur Zulassungsstelle. Für Fahrzeuge bis 50ccm kommt ein Stempel drauf und damit ist die Vespa einzelgenehmigt. Dieses Blatt führt man dann als Betriebserlaubnis mit.
Alternativ dazu ist es auch möglich, die Vespa freiwillig zuzulassen (Freiwillige Zulassung 50 ccm und <= 125 ccm).
Vespas mit mehr als 50ccm erhalten eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, Vespas über 125ccm auch eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgehändigt. Die originalen Papiere aus dem Ausland zieht die Zulassungsstelle ein. Nachdem diese Papiere aber Teil der Geschichte der Vespa sind, macht es Sinn zu sagen, dass man sie nach 6 Monaten wiederhaben möchte. Die alten Dokumente werden dann ungültig gestempelt und meistens wird eine Ecke abgeschnitten.
Wenn man sich nicht die Mühe machen will, die Servicehotline der Prüforganisation solange zu quälen, bis man einen Termin bei einem kundigen Prüfer erhält, kann man sich auch vor Ort an eine Werkstatt für alte Vespas wenden. Dort kommt normalerweise einmal in der Woche ein Prüfer vorbei und die Werkstätten freuen sich, wenn sie einen Auftrag für den Prüfer erhalten, da der dort nach Stunden bezahlt wird. Deswegen wird das nicht teurer, sondern manchmal sogar billiger. Insgesamt sollte man aber für die Papiere um die 200 Euros einkalkulieren. Danach steht sorgenfreiem Fahren aber nichts mehr im Weg. Auch der Wert der Vespa verbessert sich, da viele wissen, dass Vespas mit italienischen, griechischen, spanischen oder englischen Papieren nicht legal im deutschen Straßenverkehr bewegt werden dürfen.
Der eine oder andere hat vielleicht schon die Erfahrung gemacht, dass der Versicherungsagent um die Ecke trotz italienischer Dokumente ein Versicherungskennzeichen ausstellt. Das dürfte er eigentlich nicht. Letztlich ist es ihm und der Versicherung aber egal, denn die Versicherungsbedingungen enthalten eine Klausel, die den Versicherungsnehmer verpflichten eine gültige Betriebserlaubnis für die Vespa zu haben und stellen andernfalls trotz Prämienzahlung den Versicherungsschutz infrage im Fall der Fälle. Es ist nicht die Aufgabe der Versicherung die Fahrzeugpapiere auf Gültigkeit zu überprüfen, sondern die des Besitzers.