Servus, hab mir gestern eine PK50SS gekauft ohne Papiere. Wenn ich welche beantrage bekomme ich dann eine ABE oder einen Fahrzeugbrief?
Muss ich die Vespa anmelden oder nur ein Versicherungskennzeichen holen?
Danke schonmal im voraus.
Servus, hab mir gestern eine PK50SS gekauft ohne Papiere. Wenn ich welche beantrage bekomme ich dann eine ABE oder einen Fahrzeugbrief?
Muss ich die Vespa anmelden oder nur ein Versicherungskennzeichen holen?
Danke schonmal im voraus.
Moin, Voraussetzung für ein Versicherungskennzeichen ist eine gültige ABE. Und diese ABE musst Du Dir dann zuvor bei Piaggio Deutschland besorgen.
Edith - mehr Infos hier (Lexikon):
So kenne ich das auch mit den 25, 40, 45 oder 50km/h.
Aber die PK50SS hat eine Höchstgeschwindigkeit von 60km/h.
Fällt ja auch nicht unter die DDR Regel.
Alles bis und einschließlich 125ccm = ABE
Du machst eine Vollabnahme und erhältst auf Basis dieses Datenblatts vom Prüfer in der Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt.
Piaggio D wird Dir dafür keine ABE ausstellen, weil die SS meines Wissens nie in D allgemein zugelassen war. Also Einzelbetriebserlaubnis wir oben beschrieben erlangen.
OK perfekt. Vielen Dank jetzt weiß ich bescheid. Dachte immer ABE gibt's nur 50er und 80er und 125er haben schon Brief und Fahrzeugschein.
tonitest hat einen sehr umfangreichen Lexikon-Artikel geschrieben, der u.a. auch beleuchtet, wann es warum welche Papiere gibt:
Freiwillige Zulassung 50 ccm und <= 125 ccm
Für quick&dirty mal schnell eine Ausländerin zulassen, habe ich ein Sticky oben drin:
Fällt ja auch nicht unter die DDR Regel.
Das kommt darauf an wie weit du rechtlich gehen willst.
Lt. Einheitsvertrag
Alles anzeigen2.Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juli 1990 (BGBl. I S. 1489),
mit folgenden Maßgaben:(1)bis (11) (nicht mehr anzuwenden)
(12)Führerscheine, die nach den bisherigen Mustern der Deutschen Demokratischen Republik ausgefertigt worden sind, auch solche der Nationalen Volksarmee, bleiben gültig.
(13)bis (18) (nicht mehr anzuwenden)
(19)Folgende Vorschriften finden keine Anwendung: §§ 14a, 15l Abs. 2, § 23 Abs. 2 Sätze 7 und 8, Abschnitt D der Anlage IV.
(20)(nicht mehr anzuwenden)
(21)Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 Abs. 2 Nr. 4, wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Da steht nur das die Fahrzeuge im Sinne der Vorschriften in Verkehr gekommen sind, nicht das es auch auf dem Gebiet der DDR erfolgt sein muß.
Ein typischer Fall von Auslegungssache.
Das kommt darauf an wie weit du rechtlich gehen willst.
Lt. Einheitsvertrag
Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XISachgebiet B - StraßenverkehrAbschnitt III
Da steht nur das die Fahrzeuge im Sinne der Vorschriften in Verkehr gekommen sind, nicht das es auch auf dem Gebiet der DDR erfolgt sein muß.
Ein typischer Fall von Auslegungssache.
Da muss man aber schon sehr weit auslegen wollen.
Man darf nicht nur den einen Satz in Gesetzen lesen, sondern muß diesen im Gesamtzusammenhang auslegen.
Näheres bspw hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)
Aber da schweifen wir ab, Vesp@ will ja seine 50SS legal hier auf die Straße bringen:
1. Gutachten bei technischer Prüfstelle
2. Als Einzelbetriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde abstempeln lassen.
Die Kiste dürfte als Leichtkraftrad eingestuft werden (schon beim Gutachten drauf achten, daß die richtigen Schlüsselnummern eingetragen werden!!), dann kostet es auch keine 2,50 € Steuern.
Bzw. frag mal bei Deiner Versicherung nach, was ein Kraftrad an Prämie kostet und was ein Leichtkraftrad. Eventuell lohnt sich die Schlüsselung als KRad.
Man darf nicht nur den einen Satz in Gesetzen lesen, sondern muß diesen im Gesamtzusammenhang auslegen.
Ich habe sicher nicht den gesamten Einheitsvertrag gelesen. Aber da die Zulassung bis 28.02.1992 gewesen sein muß, und nirgends erwähnt wird das es sich nur auf Simpsons bzw. in der DDR gebauten Fahrzeuge, bezieht ergibt sich logischerweise das es sich auf alle Fahrzeuge bezieht die lt. den Richtlinien der DDR zulassungsfähig gewesen wären. Wenn sich z.B. ein DDR-Bürger mit guten Verbindungen eine Vespa 50S oder PK50SS gekauft hat konnte er sie in der DDR zulassen und damit auch jetzt noch als Kleinkraftrad fahren.