Alles was vor der Ehe angeschafft wird gehört dir
Wieviele Vespas sind genug?
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.....oder später dann eben nur noch die Hälfte oder weniger...
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Daher getrennte Konten, dann ist es auch während (und nach) der Ehe wehierhin nur Deins 😉
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Jeder Ehegatte hat und behält sein eigenes Vermögen. Nur was während der Ehe gemeinsam erworben wurde, ist gemeinsames Eigentum. Die einzige Beschränkung besteht darin , daß ein Ehegatte über sein gesamtes Vermögen nur mit Zustimmung des anderen verfügen kann. Kein Ehegatte haftet für die Schulden des anderen, soweit er nicht mitunterschrieben hat.
Im Grunde ist der gesetzliche Güterstand das, was sich die meisten unter Gütertrennung vorstellen. Gütertrennung bedeutet eigentlich nur, daß bei Scheidung der Zugewinnausgleich nicht stattfindet. Und auch kein pauschalierter gesetzlicher Erbteil im Todesfall anfällt.
Nur zur Klarstellung.
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