Bei den genannten Modellen bin ich raus - aber es wäre auch für die von dir für möglich gehaltenen Ansprüche besser gewesen, wenn der TE nicht bis zum Ende der Gewährleistung gewartet hätte...
PV125: zwei Klemmer, wo liegt die Ursache?
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Vespa 125 Primavera Bj 77
Motornummer: VMA2T
Fahrgestellnummer: von 152876 - 175205
Quelle: Vespafarben.de
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Leider bin ich da raus…an das habe ich auch schon gedacht….
Würde ich nicht unbedingt so sehen:
Du hast den Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigt. Das ist schon mal sehr gut!
Der Verkäufer hat nachgebessert, was ja anscheinend nicht zum Erfolg geführt hat.
Da Du die Mängel innerhalb der Frist angezeigt hast, kannst Du mMn auch weiterhin Deine Ansprüche durchsetzen, angefangen von Nachbesserung (3 Versuche insgesamt hat der Verkäufer) bis zum Wandel (also Rückabwicklung).
Müssten die Paragrafen 433 ff BGB sein.
Im Zweifel hol Dir anwaltlichen Rat (bspw. Beim ADAC, Verbraucherzentrale, Rechtsschutzversicherung). Viele Rechtsschutzversicherungen bieten auch eine anwaltliche Erst- oder Kurzberatung, egal um welches Rechtsgebiet es sich handelt.
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Du hast den Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigt. Das ist schon mal sehr gut!
Der Verkäufer hat nachgebessert, was ja anscheinend nicht zum Erfolg geführt hat.
Das ist schon mal falsch. Nach der Nachbesserung ist ja, lt. Eröffnungsthread, nichts mehr aufgetreten sondern der TE will nur wissen ob noch was passieren könnte.
Und nur in den ersten 6 Monaten wird, käuferfreundlich, davon ausgegangen das schon von Anfang an ein Fehler vorhanden war. Dannach liegt es am Käufer dies nachzuweisen. Und nun beweis mal das du immer, garantiert immer, genau 1:50 getankt hast.
Und auch bei Wandel, falls der Verkäufer darauf eingeht oder verurteilt wird, mußt der TE eine Nutzungsgebühr bezahlen. Er hat den Roller ja ein Jahr genutzt.
Wenn das alles immer so einfach wäre dann gäbe es keine Rollerverkäufer.
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Das ist schon mal falsch. Nach der Nachbesserung ist ja, lt. Eröffnungsthread, nichts mehr aufgetreten sondern der TE will nur wissen ob noch was passieren könnte.
Und nur in den ersten 6 Monaten wird, käuferfreundlich, davon ausgegangen das schon von Anfang an ein Fehler vorhanden war. Dannach liegt es am Käufer dies nachzuweisen. Und nun beweis mal das du immer, garantiert immer, genau 1:50 getankt hast.
Und auch bei Wandel, falls der Verkäufer darauf eingeht oder verurteilt wird, mußt der TE eine Nutzungsgebühr bezahlen. Er hat den Roller ja ein Jahr genutzt.
Wenn das alles immer so einfach wäre dann gäbe es keine Rollerverkäufer.
Genau, bin seit dem ca 150km gefahren auch längere Strecken, wie schon gesagt, sie läuft, zieht wie ne rennsemmel, läuft ruhig und Zündkerze is Rehbraun.
Wollt eig nur wissen, was ich noch persönlich machen kann das nicht mehr passiert bzw vorbeugen kann das sie mir bei unserem vatertagsausflug ned abschmiert! 😅
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Das ist schon mal falsch. Nach der Nachbesserung ist ja, lt. Eröffnungsthread, nichts mehr aufgetreten sondern der TE will nur wissen ob noch was passieren könnte.
Oh Mann, Ja, war mir mittlerweile entgangen.
Gut, dass sie jetzt sauber läuft, hat Bago ja auch noch mal bestätigt.
Ich sollte genauer lesen....
Und nur in den ersten 6 Monaten wird, käuferfreundlich, davon ausgegangen das schon von Anfang an ein Fehler vorhanden war.
Das sind seit kurzem nun 12 Monate.
S. Paragraf 477 BGB
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Oh Mann, Ja, war mir mittlerweile entgangen.
Gut, dass sie jetzt sauber läuft, hat Bago ja auch noch mal bestätigt.
Ich sollte genauer lesen....
Das sind seit kurzem nun 12 Monate.
S. Paragraf 477 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950…96BJNG024101377
Sollte man nicht die Gesetzgebung zum Zeitpunkt des Kaufes zugrundelegen?
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Genau, bin seit dem ca 150km gefahren auch längere Strecken, wie schon gesagt, sie läuft, zieht wie ne rennsemmel, läuft ruhig und Zündkerze is Rehbraun.
Wollt eig nur wissen, was ich noch persönlich machen kann das nicht mehr passiert bzw vorbeugen kann das sie mir bei unserem vatertagsausflug ned abschmiert! 😅
Dein Anliegen hat hier allerdings niemand - mich eingeschlossen - so verstanden...
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Sollte man nicht die Gesetzgebung zum Zeitpunkt des Kaufes zugrundelegen?
Ja, muss man.
Mein Hinweis war genereller Natur auf die aktuelle Gesetzeslage, die Änderung ist maximal 1 Jahr alt, aber leider noch kaum bekannt, daher mein Hinweis.
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Bevor das hier in eine Vorlesung oder Seminar für Jurastudenten abgleitet:
§ 477 BGB enthält Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf...
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Hatten wir früher nicht immer hier gesagt, dass ein DR zweimal geklemmt haben muss, dann ist er eingefahren?
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Das ist auch immernoch so...
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Na dann sollte dem Vatertagsausflug ja nichts im Weg stehen
Ich würd den Zylinder ziehen.. Kolben kontrollieren (vor allem ob die Ringe noch schön freigängig sind) und eventuell etwas nachhelfen...
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Ich würd den Zylinder ziehen.. Kolben kontrollieren (vor allem ob die Ringe noch schön freigängig sind) und eventuell etwas nachhelfen...
Das war auch meine Meinung, als ich noch dacon ausgegangen bin, dass der Garantiegeber genau diesen Schritt sparen wollte...
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Das war auch meine Meinung, als ich noch dacon ausgegangen bin, dass der Garantiegeber genau diesen Schritt sparen wollte...
Und jetzt?
Also hast jetzt ne andere Meinung?
Ist doch immer noch das vernünftigste was er machen kann, oder?
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Nein, ich war schon deiner Meinung, bevor du sie gepostet hast.
Nachsehen statt einfach weiterfahren, auch wenn ich fürchte, dass der TE damit überfordert ist.
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