Nur Schriftlich vom Verkäufer und Eidesstattlich Schriftlich vom Verkäufer, sind schon was ganz anderes! Zum TÜV oder Ähnliche, muss du sowieso... Wenn aber deiner Zulassungsstelle der Kaufvertrag nicht ausreicht! Und das ist bei den meisten Z-Ämter der Fall, kannst du alle Vorbesitzer kundig machen bis zu demjenigen, der zuletzt die Papiere hatte und von dem brauchst du dann eine Eidesstattliche Erklärung über den Verlust der Papiere. In dem Fall kannst du natürlich selbst entscheiden ob du dann angibst, die Papiere selbst verloren zu haben, was das ganze, wenn der Roller dann auch wirklich nicht gestohlen ist ,vereinfachen würde.
Deswegen schleife die Nummernseite weiter frei und kläre erst einmal bei der Polizei ab, dass auch alles seine Richtigkeit hat.