In D gibt es die Anfechtung als so genannte rechtsvernichtende Einwendung.
Es gibt Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Motivirrtum und Kalkulationsirrtum. Du durftest wahrscheinlich glauben, eine Vespa gekauft zu haben.
Inwiefern Schweizer Recht analog verführt, ist mir nicht bekannt. Aber eigentlich müsste Dir ein Rechtsbeistand, in den ich investieren würde, das erläutern können.
Das hilft ja alles Nix, wenn der TE keine Beweise liefern kann (Unterlagen, Zeugen etc), s. Meinen Beitrag weiter oben.
Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei Paar Schuhe…