hab mir ne px80 mit 135er d.r. gekauft. der verkäufer hat im vertrag 01.07.1988 als baujahr angegeben. in der zulassungsstelle meinten sie, daß das kraftfahrtbundesamt eine erstzulassung von 1991 bescheinigt. ich hab die fahrzeugnummer nun in scooterhelp überprüft und es kommt tatsächlich das baujahr 1991 raus!
ist das rechtlich ein grund die karre zurückzugeben? ich hab sie bereits umgemeldet und fahr sie schon seit 2 wochen!