Kurze Frage,
bekommt man eigentlich beim Kauf nur eine ABE ausgehändigt?
MfG
Marc
Kurze Frage,
bekommt man eigentlich beim Kauf nur eine ABE ausgehändigt?
MfG
Marc
Hi,
bei Modeps und LKRAD ist die ABE wie der Biref bei anderen Fahrzeuegen. Mit der ABE kanst Du den Roller anmelden und bekommst dann Deinen KFZ-Schein, oder wie das neue Dokument auch immer heisst. Wenn der Roller aktuell noch angemeldet ist, müsstest Du den KFZ-Schein vom Verkäufer mitbekommen.
Gruß Holger
Das stimmt nicht. Ein Roller wird weder angemeldet noch bekommst Du einen Fahrzeugschein, es sei denn, der Roller hat über 50 ccm.
Dann ist es aber keine ABE, sondern ein Fahrzeugbrief. Der allerneueste Quatsch, den sich die Eurokraten ausgedacht haben sieht vor, dass es nun keinen Fahrzeugschein mehr gibt, sondern einen Fahrzeugbrief Teil 1 und 2.
Die ABE ist die Betreibserlaubnis und Besitzurkunde in einem. Mach Dir eine Kopie davon, geh´ mit der zur Versicherung und hol´ Dir dort ein Versicherungstäfelchen. Hat übrigens nichts mit einem Kennzeichen zu tun, das ist wieder was ganz anderes.
Von dem Versicherungsvertrag machst Du dann ebenfalls eine Kopie, den gibt´s zum Täfelchen dazu.
Die Originale packst Du in einen Ordner zuhause, die Kopien nimmst Du immer mit. Schreib´ vorsichtshalber "KOPIE" auf beide Kopien.
Hi,
dann hat sich das aber rapide verändert in good old Germany Ich habe bei meiner PX 80 Betriebserlaubnis und Schein!
Zitatsondern einen Fahrzeugbrief Teil 1 und 2.
Das ist so aber auch nicht ganz richtig. Es handelt sich um Zulassungbescheinigung Teil 1 (Schein) und Teil 2 (Brief)
Bei 50 er gibts ein Versicherungstäfelchen, das ist richtig. Ich habe übersehen, daß es sich um eine 50er handelt.
Gruß Holger
Von mir aus auch Zulassungbescheinigung Teil 1 (Schein) und Teil 2 (Brief)
Aber warum hab´ ich dann zuhause Teil 1 von meinem Auto? Sieht zwar aus wie ein KFZ-Schein, da ich aber bei einer Zulassung Teil 2 bekomme, muss es sich doch um einen Brief handeln, oder?
Wie gesagt, kompletter Quatsch.
Wozu brauchst Du eine ABE? Was steht da anderes drin als im alten Schein?
Ich würde lieber Teil 2 zu Hause lassen und "Brief" nicht mitschleppen wollen Teil 1 ist der "Schein".
Hat aber irgendwie nix mehr mit der eigentlichen Anfrage zu tun.
Ich hab da was gefunden:
Die Ausnahme bilden zulassungsfreie Fahrzeuge (z. B. Leichtkrafträder, Bootstrailer, Pferdeanhänger). Sie benötigen ausschließlich Teil I; auf Antrag kann für sie aber eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden, wenn zum Beispiel die Bank im Rahmen der Finanzierung eines Fahrzeugs eine Sicherheit fordert.
Gruß Holger