Juhu, Ich hab nen neuen Avatar!!
Meine Vespa hat die Polizei
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Und wenn Du jetzt noch Deine Signatur so anpasst, dass das mit dem Reim besser klappt, ist die Welt in Ordnung:
Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Rollern die aus Plastik
oder Chinasind!! (Die Chinesen können doch mit Blech sowieso nicht um, oder hast Du schon mal nen chinesischen Blechroller gesehen?)Wer Scheiße frisst und Popel k(l)aut, der fährt auch das was Opel baut!
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Likedeeler Dein Wusch ist mir befehl!!
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hast Du schon mal nen chinesischen Blechroller gesehen?)auch
Achso, ja ich hab schon mal nen chinesischen Blechroller gesehen der wie ne GS aussah. Das haben die Russen übrigens auch gemacht.
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Na das du auch noch flüchten wolltest ist echt super
Kein Wunder das die die Kiste direkt eingepackt haben. HOFFE darauf das die NICHT Fahrerflucht annehmen, dann hast du weitaus mehr Probleme als jetzt. -
Erstmal mein Beileid sneak, das gibt mir zu denken, wollt mir schon ein 102er Satz einbauen, hm.
Zur Signatur von Maxi66, finde ich, das du das mit Opel auch rausnehmen solltest.
Ist nicht toll so ne dumme aussage, jedem das seine. -
Mein Beileid aus HH! Ich hoffe doch sehr für dich, dass die Vespa bald wieder in deinen Besitz übergeht. Das mit dem versuchten Abhauen war aber wirklich keine Glanzleistung. Ich habe das vor 11 Jahren auch mal gemacht und habe das "Rennen" gegen 3 Streifenwagen gewonnen. Ich frage mich aber heute noch, wie ich damals nur so dämlich sein konnte . Zwar bin ich ohne Mängelkarte davon gekommen, aber der Roller war danach "verbrannte Erde", d.h. ich hab ihn, nachdem die Lokalzeitung am nächsten Morgen von meiner Dummheit mit ner recht guten Beschreibung des Rollers berichtet hatte, umlackiert und unter Wert verkauft, worüber ich mich heute noch ärgere. Anhalten, zugeben und sich der gerechten Strafe stellen ist immer besser.
Unter Umständen lohnt es sich für dich, mal nen Anwalt zu kontaktieren, sobald du weißt, was die Polizei dir vorwirft, also wenn feststeht, ob sie den Roller begutachtet haben und rausgekommen ist, dass die Karre nen 75er Satz drauf hatte. -
Jetzt malt mal nicht den Teufel an die Wand.
Hier bei uns wird zum Beispiel jeder verdächtige 50iger Roller sichergestellt, geht dann zum Abschleppunternehmer und kommt da auf die Rolle.
Das alles nur, weil die Rennleitung hier keine mobilen Rollen hat.
Wenn die Geschwindigkeit in nem normalen Rhmen, also bis 60 liegt, gibt's zwei Tage später ne Freigabe.
Da geht keiner hin und baut den Zylinder runter. Wenn's von der Leistung extrem abweicht vieleicht, aber bei nem 75iger glaub ich das nicht.
Solange die also nicht def. feststellen können, dass er getunt ist - was bei Plastikrollern eben einfacher ist, weil die da Ahnung von haben, passiert nicht viel.
Außerdem zahlt die Behörde die Abschleppkosten und die Sicherstellung und auch die Leistungsmessung, weil die haben das bestellt, nicht Du!Wenn die wirklich feststellen, dass die Vespe getunt ist, können sie Anueige erstatten, ich denke aber mal, dass der Aufwand zu groß ist und das ganze im Zweifelsfall für den Angeklagten ausgeht.
Würd mich trotzdem interessieren, also halte uns auf dem Laufenden. Du hast denen doch nicht gesagt, dass da was gemacht ist, oder? -
mein beileid,...
fahren ohne führerschein ist das nicht immer,... es ist leider auslegungssache vom richter bzw. rennleitung, hab da mal vor ner zeit "nachgefragt"...
den für 75ccm gibts ja so gesehen keine klasse, "fängt ja erst ab" 80ccm an... d.h. nur deine abe ist nicht mehr gültig...
das machen die manchmal aber auch bei über 75ccm, fragt mich nicht warum...
aber das ist wie gesagt auslegungssache von stadt/kreis/land usw., bei meinem bruder wars z.b. so und es gab nur sozialstunden... (92 in ner
70erzone mit ner "50er")es gibt also noch hoffnung..!
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den für 75ccm gibts ja so gesehen keine klasse, "fängt ja erst ab" 80ccm an... d.h. nur deine abe ist nicht mehr gültig...
...stimmt nicht - die alte Klasse 1b beinhaltete (ich zitieren mal meinen alten, versifften, rosa Lappen): "Krafträder der Klasse 1, jedoch mit einem Hubraum von nicht mehr als 80cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h (Leichtkrafträder)" Die "alte Klasse" hörte mit anderen Worten also genau da auf!
Gruss aus St. Klugscheiß,
Christian -
Sorry, das halte ich für Unfug. Mit dem Autoführerschein darf man eben nur Zweiräder bis 50 ccm und 50 km/h fahren. Punkt. Alles was darüber liegt, braucht einen A oder A1 Führerschein. Oder wie würdest du erklären, dass man z. B. die 50 SR oder SS nicht mit Autoführerschein fahren darf bzw. diese zulassungspflichtig sind, obwohl nur 50 ccm?
Somit ist der Topiceröffner klar ohne Fahrerlaubnis und ohne ABE unterwegs gewesen. Nein, es ist kein Versicherungsbetrug und auch keine Steuerhinterziehung gewesen. Ob die 75 ccm auffallen, oder die evtl. festgestellte Mehrleistung noch innerhalb der Toleranz liegt, wird ihm sicher noch früh genug mitgeteilt werden. Zumindest dann, wenn es aufgefallen ist...
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fahren ohne führerschein ist das nicht immer,... es ist leider auslegungssache vom richter bzw. rennleitung, hab da mal vor ner zeit "nachgefragt"...
den für 75ccm gibts ja so gesehen keine klasse, "fängt ja erst ab" 80ccm an... d.h. nur deine abe ist nicht mehr gültig...
das machen die manchmal aber auch bei über 75ccm, fragt mich nicht warum...Das ist doch Käse! Das wird Dir niemand auf Deine Nachfrage gesagt haben...
Alles über 50 cm³ ist A1! Der 80er lappen ist der heutige A1, der auf 125 cm³ aufgestockt wurde. In meiner Zeit hieß das noch 1b...
Der Führerschein gibt die maximale Kubikzentimeterzahl an...
- 50cm³: M
- 125cm³: A1
ab 125 cm³: ADie Führerscheinklassen werden dann noch über Geschwindigkeiten usw. geregelt. Nicht umsonst werden die 125er eingedrosselt damit sie nicht über 80 km/h rennen.
Wenn der Topiceröffner also nicht im Besitz von A1 oder A, sondern lediglich M ist, ist es Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (Führerschein)!!
Denkt doch mal nach bevor Ihr schreibt!
Edith meint, dass ich zu lange an meinem Text gefeilt habe...
Meinen Nachbarsbengel haben sie auf seiner Kreidler erwischt. Auch irgendetwas um die 70cm³: Sozialstunden, Gerichtsverfahren und 2 Jahre Sperre (war gerade dabei den Lappen zu machen)...
Jetzt fährt er mit 18 immer noch Kreidler
Und der war Ersttäter... -
Mit dem Autoführerschein darf man eben nur Zweiräder bis 50 ccm und 50 km/h fahren. Punkt
Auch das ist Unfug - die Simson Schwalbe fährt z.B. 60km/h mit 50 ccm, und diese darf auch mit dem normalen B !!!!!! Führerschein gefahren werden.
Die ganzen neuen Plastikdinger dürfen z.B.nur noch 45 km/h fahren. Diese ganze Sache ist rechtlich einfach sehr grau - und ich kann mir durchaus vorstellen, dass der eine Richter da anders entscheidet als ein anderer.
Die Diskussion in alten Führerscheinklassen zu führen ist sowieso völliger Unfug, weil das aktuelle Recht sich an den aktuellen Klassen orientiert und diese
auf Grund der neuen EU Regelungen ständig im Wandel sind. Z.b. fällt die 80 km/h und die 11KW Grenze für A1 nächstes Jahr weg, genauso wie die Fahrerlaubnis für Mofas. Einen 3er Führerschein gibt es nun mal nicht mehr, sonder der "alte 3er" beinhalten nun die Klassen B, BE, C1, A1, M, S, L, T.Wenn Vespahacky also sagt, dass sein Bruder relativ glimpflich davongekommen ist, sehe ich keinen Grund ihm nicht zu glauben.
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M:
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.Da die Schwalbe ja nun mal ein DDR-Moped war, darf sie auch die DDR-spezifischen 60 km/h weiter fahren...
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Jetzt macht mal aber keinen terz hier. Die ham deine Vespa, ok das is jetzt kacke gelaufen aber viel ändern kannst du auch net. Das einzige was du machen kannst ist abwarten bis sie sich bei dir melden. Du wirst vorgeladen und sollst dann ne Aussage machen. Wenn du alles zugibst, passiert garnix mit dem Gutachter. (Mein Tipp: gib zu das was dran gemacht wurde und sei einsichtig). Erst wenn du leugnest, dass der Hobel frisiert war kommt der Gutachter ins Spiel und das wird teuer. Wie hamse deine Vespa mitgenommen? Mit nem Abschleppwagen? Bei mir warns 2 Polizisten. Nachdem mein Tacho am Arsch war is der eine mit meiner Vespa vorrausgefahren und der andere mitm Auto hinterher. Nach 15minuten kamen beide wieder und meine Vespa war weg :). Die werden dich also vorladen, du wirst brav aussagen und bekommst deine Mängelkarte. Danach kommt deine Aussage zum Staatsanwalt oder Richter und der entscheidet dann, was mit dir passiert. Wennde Glück hast darfst deine Vespa sogar direkt nach der Aussage wieder mitnehmen (schiebend versteht sich) so wars bei mir damals. Irgendwann wird sich die Jugendgerichtshilfe bei dir melden und du wirst eingeladen dich dort zu melden und deine Strafe zu empfangen. Wie gesagt wenn du dich einsichtig zeigst und den Leuten irgendwie verklickern kannst, dasses ne einmalige Sache war kommst du relativ glimpflich davon (solang du dir nicht schon lang was zu schulden hast kommen lassen). Das mit Führerschein ab 21 usw blabla ist nur dummes Geschwätz. Beim ersten mal passiert nix dergleichen. Ich hatte allerdings damals das Pech, dass ich 3 Monate auf meine Prüfung warten musste, das lag aber nur daran weil ich kurz vor meiner Führerscheinprüfung erwischt wurde und meine Prüfungszulassung während dem laufenden Verfahren zurückgestellt wurde. Mittlerweile bin ich 20 und hab schon seit 2 Jahren meinen Führerschein trotzdem man mich damals erwischt hat.
Mir wurde damals Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Versicherungsschutz und ohne Betriebserlaubnis vorgeworfen. Nachdem ich aber Einsichtig war, wurde die Anzeige fallen gelassen. Im Gegenzug durfte ich 6 Sozialstunden ableisten und 2 Stunden nem tollen Seminar beiwohnen in dem über den Sinn von Gesetze diskutiert wurde. Alles halb so wild. Du darfst einfach nicht den Fehler machen und den coolen Raushängen lassen wie die ganzen Plastikbombergangster: Alda klar isch frisiert un jetz? Isch hab halt nur Mofa un kein Bock auf lahmarsch!
Die wollen sehn, dass du deine "Tat" bereust also zeigs ihnen und gut is. -
Hallo, hier noch mal die Klassen (offizielle Version). Wer mit den 3-fach geschachtelten Sätzen nicht klar kommt, frage seinen Deutsch- oder Fahrlehrer. Keinesfalls die Polizei die kommt damit auch nicht klar. Was ist den nun "unbegrenzt" die 80, die 125 die PS oder alles. Unter den Einsendern der richtigen Antwort verlosen wir eine Reise Über den Bodensee. Paddelbot stellt der Gewinner Bodensee stellen wir.
klaus
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Interessant wäre zu wissen wie die genaue Anklageschrift lautet, die Pk 50 S von meiner Freundin fährt z.B. 55 (laut Tacho).
Bis auf den Sito Plus ohne Drossel ist aber völlig original (dass der Sito keine 15km/h bringt, wissen wir wohl alle)
Ist ein gut eingestelltes Setup ein Vergehen ??? Nur weil in der Abe 40 km/h steht?
Meiner Meinung nach gibt bei diesen Fällen kein Schwarz / Weiß, und ich kann mir kaum vorstellen, dass da jemand eine Anklage wegen fahren ohne Führerscheins erhebt..
Edit sagt: Mir fällt grad ein, dass da gar kein Sito mehr drauf is. den hab ich ja vor 2 Monaten gegen nen Originalen getauscht, Vmax unverändert...
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Tja, Das was der Tacho sagt, ist Schall und Rauch, selbst moderne Digiltachos lügen. Was zählt ist das was die Rolle sagt, daß ist die reale Geschwindigkeit. Aber auch das kannst Du noch anzweifeln, denn es fehlt der Rollwiederstand (der Vorderrades) und vor allem der Windwiederstand. Dann kommt noch die "Serienstreuung" dazu. Allso wenn Du es kannst solltest Du einen Rechtsanwalt bemühen. Die Geschwindigkeit kann man nur durch Fahrversuche in beide Richtungen feststellen.
klaus
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Ja aber um zu wissen, dass die Höchstgewschindigkeit über 40 liegt brauch ich keine Rolle, das merkt man tagtäglich im Stadtverkehr.
Will damit nur zum Ausdruck bringen, dass der deutsche Rechtsstaat von Fall zu Fall unterschiedlich entscheidet, was ja auch gut ist..
Bin sehr gespannt wie die Sache ausgeht...
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ne ne, so einfach ist das nicht, das gilt für neue Roller und nicht für alte Vespen. In meiner Betriebserlaubnis steht "bis 50 Km/h" und die Hersteller waren schon immer daran interessiert an dem Maximalwert zu kommen. also die 50 plus die Streuung. Soweit ich weiß wird alles was unter 60 ist toleriert, wenn nicht gerade eine Radarfalle gemessen hat
.
klaus -