Hallo Leute,
wollte mal fragen wenn ich einen Rollerführerschein habe, was ich mit meiner Vespa höchstens fahren darf!
Ich kenne mich leider da nicht so aus!
Also vielen Dank jetzt schon für eure Antworten!
Hallo Leute,
wollte mal fragen wenn ich einen Rollerführerschein habe, was ich mit meiner Vespa höchstens fahren darf!
Ich kenne mich leider da nicht so aus!
Also vielen Dank jetzt schon für eure Antworten!
Die meisten Vespa aus den späten 80ern und folgenden Jahren haben als Höchstgeschwindigkeit 50km/h eingetragen. Ältere teilweise nur 40km/h. Ich weiss die Baujahre nicht genau, da kann dir Rita sicher weiterhelfen. Allgemein gilt:
Was in der ABE eingetragen ist darfst du fahren +5km/h Toleranz.
Nicht ganz korrekt! Toleranz +5% ist nur bei älteren, zb. 50 km/H rollern, neuere ab 2001 dürfen nur 45 km/h mit 0 Tolleranz laufen!
Okay!
Gegenfrage:
Kennst du eine einzige Zwiebacksäge die tatsächlich Zeit ihrer Existenz 45km/h läuft?
Die Toleranz von 10% gilt bei allen Messungen von Geschwindigkeiten. Die Yoghurtbecher dürfen ab 2001 also 49,5km/h fahren...Übrigens, nur weil der Tacho den Kisten 55km/h anzeigt fahren sie nich gleich so schnell und was solche Typen über die Vmax ihres Gefährts sagen, kann sowieso meistens mit nem Lächeln betrachtet werden
Desweiteren darf ne Schwalbe, die normal 60km/h fahren darf auch 66km/h fahren....
Wenn man nunmal zu schnell gefahren ist, werden auch 10% abgezogen, damit man auch ja nicht unfair behandelt wird
Gruß
Jimmy
Allerdings sind bei den Tupperdosen die Drosseln bisweilen so stümperhaft eingebaut das sie sich nach einer Weile abschwächen bzw. selbsttätig entfernen. Und was die Campingstühle ohne Drosseln zu leisten im Stande sind, darüber müssen wir an dieser Stelle nun wirklich nicht Diskutieren.
alle teilweise richtig...
10% Serienstreuung sind legal, es dürfen aber keine baulichen Veränderungen zu den 10%schneller führen.
bei einer Messung der Geschwindigkeit werden KEINE 10% abgezogen!!
sondern 3% Meßtoleranz für eventuelle Ungenauigkeiten des Verwendeten Geräts.
einer unserer Kunden wurde mit 61km/h gemessen
50 + 10% wären 55km/h gewesen....das hat Ihn alles in allem knapp 2.ooo DM gekostet
Rita
Also, habe meine Kenntnis aus der Fachzeitschrift "Scooter" und die schreiben ganz klar, daß ein bis 2001 (die ganz alten natürlich 40 km/h)gebauter Roller 50 km/h fahren darf, +10% = 5 km/h (sorry habe oben % und km/h durcheinandergeschmissen). Ab 2001 sieht es lt. denen so aus, daß 45 km/h vorgeschrieben sind, bei 0% Tolleranz! Wenn die Polizei nun doch 10 % einräumt, toll. Bin gerne bereit, bei Interesse, den entsprechenden Wortlaut aus der Zeitschrift rauszusuchen.
=> Mopedtuner vs. Verkehrsministerium <=
Besonders Punkt 3.1 im unteren Drittel des Posts dürfte hier interessant sein.
mfg
Donald
also ich hab gelesen, dass mein mit 50ccm nur maximal 45 kmh fahren darf! außer es is ne alte maschine wo noch mehr eingetragen ist oder man hat einen motorad führerschein!
bei mir isses aber so: alte maschine (V50N 72) nur 45kmh eingetragen geht aber 58-60kmh?
@ gauguru:
1. Nicht ganz richtig. Du darfst mit 'nem Motorradschein zwar schneller als 45km/h fahren, das heisst aber nicht das dein Roller das auch darf. Schließlich ist die ABE in Serienzustand erstellt worden, womit jede bauliche Änderung sie erlöschen lässt. Ergo: Du fährst zwar nicht mehr ohne Führerschein, aber ohne Betriebserlaubnis! Wie's geahndet wird weiss ich allerdings nicht!
2. Keine Panik! Beii Vespen kann's schon mal sein das der Tacho nicht so richtig genau ist. Ich würd' mal mit 'nem Kollegen der ein Auto hat vergleichen. In dem Geschwindigkeitsbereich sind Autotachos noch ein bisschen genauer!
Die meisten V50(und andere) die man gebraucht kauft,haben eh direkt einen 75ccm Kopf montiert.Ich habe schon viele gehabt,wo der Vorbesitzer dann vergessen hat,die Düsen zu wechseln und sich schnell einen Klemmer geholt hat.
Viele verkaufen dann direkt den Schatz,weil sie keine Lust haben,sich damit näher zu beschäftigen oder sie trauen sich einfach nicht.
Hallo Marcello !
3 % Meßtoleranz stimmt. Alles andere was die Papiere hergeben. Und wer richtige Probleme durch eine überhöhte Geschwindigkeit befürchtet...Einspruch einlegen, rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen z.B. das Eichprotokoll der Meßgeräte über Rechtsanwalt anfordern. Die Geräte werden oft nicht regelmäßig gewartet. Tipp habe ich von einem
Staatsanwalt der für Verkehrsrecht zuständig war.
Gruß
Richie
mal angenommen die eichprotokolle stimmen, dann geht das für mich doch ziemlich doppelt in die hose. kosten für rechtsanwalt sofern kein rechtsschutz und noch die bullerei gebühr
Hi !
Natürlich würde ich diese Aktion nur durchziehen wenn man rechtschutzversichert ist, sonst kann es wirklich teuer werden. Wenns
ums Fahrverbot geht würde ich schon Rechtschutz einschalten. Sonst
gebe ich dir recht.
Gruß
Richie
Vielen Dank für eure Antworten!
Das haben sich einen Fragen bei mir geklärt!
Gruß Marcello