Zitat von ChiaveWie lautet das konkrete Gesetz? Ein solch vetternwirtschaftlich motiviertes Gesetz (wer macht die Gesetze und mit wem hat er zusammen oder zumindest im gemeinsamen Fach studiert...) wäre zwar denkbar, aber es ist nicht vorhanden, schliesslich darf Dich in einer konkreten Sache jeder auf konkrete Gesetzestexte hinweisen.
steht doch da: rechtsberatungsgesetz. hat sogar ein wikipediaeintrag, kiann ich dir als lektüre nur empfehlen. das hat auch nix mit vetternwirtschaft zu tun, sondern soll verhindern, dass Idioten rechtlich beraten, sowas führt nämlich zu nix, wie man an deinem Posting wohl auch deutlich sieht.
Zitat von ChiaveBriefe seines Anwaltes wegwerfen,
besonders, wenn sie nicht per Einschreiben versand wurden, und warten, ob Dich ein Gericht anschreibt.
Ganz toller tip. Solange abwarten bis richtig Kosten entstehen. Bravo. Sollte ein Brief vom Gericht kommen, sind bereits durch Ignoranz folgende Kosten entstanden:
Geschäftsgebühr, bzw. Verfahrensgebühr
Gerichtskostenvorschuß
wenn Termin anberaumt wird: Terminsgebühr
Aber am besten Briefe vom Gericht auch wegwerfen, ganz besonders wenn sie nicht per Einschreiben versand wurden. Dann kommt nämlich gleich das Versäumnisurteil.
Briefe vom Anwalt kommen nicht per Einschreiben, wozu denn auch? Als Anwalt musst du doch nicht den Zugang beweisen LOL. Antwortet man nicht, kommt aber mit Sicherheit die Klage. Der Anwalt will was verdienen, der Gegner ist uU rechtsschutzversichert und du weisst nicht, was du für einen Gegner hast, was der seinem Anwalt erzählt hat etc etc. Kann ja sein, dass die Klage aussichtslos ist oder das Gericht anders erkennt, aber blind drauf vertrauen?
Du weisst doch gar nicht, was der Gegner in der Hand hat, was er seinem Anwalt erzählt und ganz bestimmt kennst du als Laie und Außenstehender weder die Rechtslage noch die Launen eines Amtsrichters. Da du die briefe vom gegnerischen Anwalt ja alle weggeworfen hast, kennt er deine sachverhaltsschilderung ja gar nicht. was bleibt ihm also anderes übrig als zu klagen? Es gibt da einen Spruch:
"Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand"
kommt nicht von ungefähr, kann ich Dir aus anwaltlicher Erfahrung nur bestätigen. Wäre das nicht so, bräuchte man weder Berufung, noch Revision. Ignoranz hilft bei einem Rechtsstreit gar nicht.