Ich habe letzte Woche meine Vespa 50 Spezial verkauft. Der Käufer hat den Roller nach kurzer Besichtigung und Testfahrt gekauft. Ein paar Tage später ruft er mich an und verlangt von mir eine Kaufpreisrückzahlung von 250 €, weil der Rahmen doch total verzogen sei und der Roller auf jeden fall mal einen Unfall gehabt haben muss. Ich habe den Rahmen dann zurückgenommen und einem Fachmann gegeben. Dieser meinte, der Rahmen sei von der Statik vollkommen in Ordnung. Allein optische Reparaturen könnte man machen.
Der Punkt ist, dass die Sachen, die der Käufer bemängelt hat, schon beim Kauf sichtbar waren und auch keine grundlegenden statische Schwächen sind. Er ist aber der Meinung, ich hätte ihn darauf hinweisen müssen, dass der Roller ein "Unfallroller" ist (was ich ja selbst nicht wusste), und ich deswegen den Rahmen zu richten, oder eben einen Kaufpreisnachlass zu gewähren hätte.
Jetzt meine Frage: Bin ich irgendwie verpflichtet, dem Käufer einen Kaufpreisnachlass zu gewähren oder den Rahmen richten zu lassen?
Ich denke, er hat den Roller gekauft, wie er ihn gesehen hat. Ob da nun optische Dinge sind, ist sein Problem, oder?
Vielen Dank für Antworten.