ungaublich, wie manche leute drauf sind...
was hat er denn für die vespa bezahlt?
frag ihn doch mal, wie DU den mangel hättest bemerken sollen, wenn ER die vespa dafür erst zerlegen musste? bei der probefahrt war ja scheinbar alles OK, sonst hätte er die vespa nicht gekauft. noch dazu hat dir ja erst kurz zuvor ein TÜV prüfer durch die vollabnahme den verkehrstauglichen zustand bestätigt.
da manche leute aber scheinbar spaß an rechtsstreits haben würd ich folgendes machen:
schreib ihm nen brief per einschreiben in dem du folgendes erwähnst:
- er hatte die vespa bei der probefahrt als gut befunden und gekauft (mündlich wurde ja ausgemacht "ohne garantie, rücknahme, gewähr....")
- TÜV hatte dir den verkehrstauglichen Zustand bestätigt
dann würde ich ihm das angebot wie schon geschrieben wurde eröffnen:
- KULANTERWEISE (unbedingt erwähnen, sonst könnte man dein einlenken als schuldeingeständnis werten) bietest du ihm die rücknahme an, wenn die vespa den exakten ursprungszustand zum zeitpunkt des verkaufs hat (wie von stefbold erwähnt ziehst du natürlich die werkstattkosten ab, falls die vespa nicht den exakten zustand hat).
dieser regelung wird er wohl kaum nachkommen können (vor allem, wenn er die vespa nicht nur auseinandergebaut sondern auch geschliffen hat) und du kannst mit dem einschreiben als "beweis" deines angebots ruhig der dinge harren. ich glaube kaum, dass er wirklich ne klage startet. falls doch bist du meiner meinung nach fein raus...