Normaler Weise müsste es das sein.
Denn wenn du z.B. einen Freund damit fahren lässt und die Bullen halten ihn an, dann ist er als Fahrer Schuld.
Normaler Weise müsste es das sein.
Denn wenn du z.B. einen Freund damit fahren lässt und die Bullen halten ihn an, dann ist er als Fahrer Schuld.
Aber nur wegen Fahren ohne Führerschein,den restlichen Ärger bekommt dann der FHZ Halter
Wobei in einem solchem Fall auch der Fahrer betroffn wird. Man ist als Fahrer nämlich verpflichtet sich vor Antritt einer jeden Fahrt vom Ordnungsgemäßen Zustand seines KFZ zu überzeugen!
Sag das mal dem Schnittlauch bei ner Kontrolle:
"Ähm tschuldigung, aber sie müssen sich schon vom ordnungsgemäßen Zustand meines Rollers überzeugen, bevor sie damit losfahren "
LOL......... der Spacko würde sich damit noch angegriffen fühlen und dir ne Anzeige wegen Beamtenbeleidigung anhängen
Nicht doch! Dazu gehört ja erstmal nur 'ne Sichtprüfung! Wenn man allerdings KFZ von Privat ausleiht sollte man vielleicht in einem kurzen Gespräch auf solche Kleinigkeiten wie eine erloschene ABE wegen einiger Leistungssteigernder Teile zu sprechen kommen!
Wenn man allerdings KFZ von Privat ausleiht sollte man vielleicht in einem kurzen Gespräch auf solche Kleinigkeiten wie eine erloschene ABE wegen einiger Leistungssteigernder Teile zu sprechen kommen!
Das heißt dann also, dass ich in einer Kontrolle den Wachtmeister den beseite nehme, den Arm ganz privat um die Schultern lege und sage:
"Du, Wachtmeisterchen, immer dran denken: fahr schön vorsichtig und halt dich an die Schilder. Ach ja und übrigens, so mal unter uns: lass dich bei der Probefahrt nicht von deinen Kollegen erwischen, weil da nen 139er Malle drin ist und damit die Papiere eh fürn Arsch sind." .
Zum TÜV Mensch sag ich nur:Vorsicht ist kein Kinderspielzeug.Dann lächelt er-bis er zurück kommt.