Hallo!
Mal wieder eine von den Klassikern, da die Damen bei meiner Zulassungsstelle vermutlich keine Ahnung vom Tuten haben. Vom Blasen vielleicht schon... Aber vom Tuten eben nicht.
Meine P80X mit anderem eingetragenem Motor hat 135ccm und 7kW.
Die Dinge sind eigentlich (fast) klar: Ein Leichtkraftrad hat maximal 125ccm und maximal 11 kW. So (ich finde etwas wischiwaschi und ungenau) steht das in den Unterlagen bei der Zulassungsstelle, beim Schilderdienst und beim TÜV.
Die Tage ging´s erst mal nur um das Kurzzeitkennzeichnung. Da waren die Damen von der Zulassungsstelle und der Mann vom Schilderdienst stur. Ich hab das kleine Schild bekommen...
Nur der TÜV hat mir die Daten sinnvoll erklärt. Der sagt: "125ccm oder 11kW... Ein Kraftrad ist es dann, sobald eines der beiden Werte überschritten wird." Auf der TÜV-Bescheinigung steht auf jeden Fall "Kraftrad" !
Die Damen von der Zulassungsstelle sagen aber:
"Tja... Es sind ja zwar mehr als 125ccm. Aber die Leistung beträgt nur 7kW... Sorry... Da kriegen Sie das kleine Schild für Leichtkraftrad!" -
Gerne hätte ich das große Kennzeichen. Irgendwie passt das kleine nicht so recht und sieht besch... aus.
Hat jemand da mal einen Link mit Gesetztestext, den ich mal ausdrucken kann und den Damen von der Zulassungsstelle unter die Nase halten kann?
Wär nett und toll! Danke schonmal!
Gruß Micha