Habe eine Frage zum Thema Vollabnahme.
Und zwar hab ich eine PX200, welche seit 02/2004 abgemeldet ist und seit 05/2005 keinen TÜV mehr hat.
Wie hab ich zu verfahren, um sie wieder anzumelden???
Zuerst mal zum TÜV,klar. Aber muss ich eine Vollabnahme machen lassen??
Wenn ja, kann diese nur der TÜV machen, oder kann ich die auch vom GTÜ-Prüfer hier um die Ecke machen lassen???
Welche Kosten kommen in etwa auf mich zu???
Vielen Dank für eure Hilfe.
Brauche ich eine Vollabnahme?
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Eine Vollabnahme ist nach 18 monatiger Stilllegung notwendig, selbst wenn noch eine gültige HU drauf wäre. Dein GTÜ Prüfer kann die Vollabnahme machen.
Die Kosten erfährts du von dort, wird wohl etwas teurer sein als eine normale HU-Prüfung, da etwas genauer hingeschaut wird und du die neuen Briefpapiere bekommen wirst.
Frag´ unbedingt nach, ob du den alten KFZ-Brief behalten darfst. -
Zitat
Original von Stewie
Eine Vollabnahme ist nach 18 monatiger Stilllegung notwendig,Da gibt es seit diesem Jahr eine Neuregelung, bei der der Zeitraum auf 7 Jahre ausgedehnt wurde.
Inwieweit das aber auf bereits stillgelegte Fahrzeuge vor dem Stichtag zutrifft, weiss ich leider nicht.
Ich würd einfach geschwind beim nächsten TÜV anrufen.
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Ich meine das gilt erst ab diesem März, kann aber schon vor einem Jahr gültig geworden sein. Seine Frist lief aber im August 2005 ab, also keine Chance auf Verlängerung. Der gültige TÜV wird ja nicht miteingerechnet.
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Naja März ist ja nicht mehr sonderlich weit weg.
Schon klar mit der Frist - nur weiß ich leider auch nicht, ob die 7-Jahre-Regelung erst bei einer Stillegung ab dem Stichtag gilt, oder auch rückwirkend für in den letzten Jahren abgemeldete Fahrzeuge.
Sprich: Ein Fahrzeug, das zB 2002 abgemeldet wurde wäre ja im Jahre 2007 erst 5 jahre abgemeldet, also würde in die 7-Jahre-Frist fallen.
Ob dem so ist: Keine Ahnung - wäre aber nicht schlecht.
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Warst wohl noch nicht oft auf deutschen Ämtern was? Logisches Denken vorher abschalten, umständlich denken, dann werden die Regelungen klar.
Wenn die Frist abgelaufen ist, dann ist sie abgelaufen, auch wenn es neue Regelungen gibt die mal ausnahmsweise sinnvoll sind. Ich könnte mir aber noch vorstellen, dass die selber nicht mehr durchblicken und das Ganze durchwinken.
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Hi!
Meine Px 200 ist seit dem 27. OKt 04 abgemeldet.Muß ich um eine Vollabnahme zu machen unbedint Rote kennzeichen haben,oder kann ich die karre auch zum tüv schieben oder mit dem Hänger zur abnahme bringen.Denn die Kennzeichen sind ja auch recht teuer.Weil ich mal irgentwie hörte das
man mit rote Kennzeichen zur Abnahme beim Tüv ankommen muß?
Achso muß ich zum anmelden auch die Abmeldebescheinigung haben,habe nämlich keine mehr.Habe nur den Brief + Kaufvertrag.
MFG. -
Du kannst dir rote Nummern von deiner Werkstatt leihen, wenn du welche bekommst. Das ist der ideale Fall. Ansonsten Schieben oder transportieren, oder bei der Versicherung eine Doppelkarte holen und das Ganze absprechen. Wenn du der Meinung bist, dass die PX verkehrstauglich ist, bist du für die Strecke zum TÜV versichert, eventuell sogar für eine Fahrt zur Werkstatt. Trotzdem bei beiden Fällen nachfragen, auch ob du hinterher zum Landratsamt fahren darfst.
Beim TÜV gibts dann die HU-Bescheinigung, mit der du die PX beim Landratsamt anmelden kannst.Die Abmeldebescheinigung ist wohl nicht nötig, ist ja auch im Brief vermerkt, wann das Fahrzeug zuletzt angemeldet war.
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Was macht Ihr Euch alle so große Sorgen um die Vollabnahme?
Ist vielleicht einen Tick teurer als "normaler" TÜV, bei unseren Kisten kann man aber wirklich nicht mehr prüfen als es die Prüfer sowieso schon tun... -
der GTÜ Prüfer kann den alten Brief wiederbeleben, aber erst ab dem 1.3.07
der akzeptiert meist auch ohne rote Nummer.
aber Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage kostet Dich auch nur knapp 20 €
wenn Du danach den Roller regulär anmeldest....einfach bei der Versicherung 2 Deckungskarten geben lassen...eine fürs Kurzzeitkennzeichen...und eine für die anschließende richtige Zulassung.
Rita
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Zitat
Original von Rita
der GTÜ Prüfer kann den alten Brief wiederbeleben, aber erst ab dem 1.3.07Dann gilt es ja anscheinend doch rückwirkend. Es geschehen noch Zeichen und Wunder.
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ab 1.3. kann der GTÜ Prüfer
Fahrzeuge mit abgelaufenem Brief, die seit nicht mehr als 6 Jahren stillgelegt sind abnehmen....allerdings nur mit genau den Daten, die im alten Brief sind...
anderen Motortyp eintragen ist nicht....Rita
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Juhu! Spart doch gleich mal Geld. Eine HU kostet im Vergleich zur Vollabnahme doch glatt die Hälfte.
Wobei (zumindest beim Zweirad) der Unterschied von HU und Vollabnahme nicht zuerkennen ist - beides dauert höchsens 10 Minuten.
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Also warte ich jetzt bis zum 01.03., fahre dann bei meinem GTÜ Prüfer vorbei
und der macht eine ganz normale HU. Danach kann ich die Vespa dann anmelden.
Hab ich denn dann 2 Jahre TÜV???? Oder muss ich vorher wieder hin???? -
und beim Preis ist auch kein nennenswerter Unterschied
Vollabnahme kostet hier ca 2 € mehr als ne HU
Rita
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mein roller wurde am 10.08.1998 abgemeldet. ich habe den fahrzeugschein und den zettel der abmeldung. der roller wurde gekauft bei einem mann in der nähe...
wenn ich diesen nun wieder anmelden will (ist eine px80 "alt" bj 81) was muss ich da alles beachten? reicht es den fahrzeugschein vorzulegen? und wie ist dasmit der anmeldung? da steht ja der falsche name drin :-/
bin da ein wenig ratlos, ich habe den motor und alles so gelassen, nur neu gemacht wie simmeringe lager etc.... neue farbe kommt noch drauf!
da ich da ein total neuling bin wiürde ich mich RIESIG freuen wenn ihr mir da kurz schreiben könntet wie ich das alles machen muss/sollte. und wie teuer die vollabnahme ungefair ist (die ich denke ich mal brauche).
vielen dank schonmal
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bei der Versicherung 2 Deckungskarten holen,
Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen holen,
mit dem Kurzzeitkennzeichen zum Tüv fahren, Vollabnahme nach §21 machen.
dann mit der anderen Deckungskarte bei der Zulassungsstelle neu anmelden.Du hast sicher keinen Fahrzeugschein, wenn der Roller abgemeldet ist...
aber hoffentlich die BETRIEBSERLAUBNISRita
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ja, meine ich ja die betriebserlaubnis habe ich hier liegen! aber was sind deckungskarten? da habe ich noch nie was vn gehört!
wie teuer ist denn diese vollabnahme ungefair? und gibt es probleme das in der betriebserlaubnis ein anderer name steht als in meinem auswei? ich habe mit dem herrenkein wirklichen kaufvertrag abgeschlossen...... eher alles mit einem handschlag besiegelt!
wie teuer ist denn die vollabnahme §21 ungefair?
grüße und danke schonmal .)
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Deckungskarten bekommst du von der Versicherung. Die gelten bei der Zulassungsstelle als Nachweis, daß Du eine Versicherung hast, die das Fahrzeug versichert. Ohne Deckungskarte keine Zulassung.
Normalerweise gibt es wegen dem fremden Namen in der Betriebserlaubnis keinen Ärger. Aber um auf Nummer sicher zu gehen, könnt ihr ja noch nachträglich einen Kaufvertrag machen. Wohnt ja umme Ecke.
Kosten sind regional etwas verschieden. Bei uns hier im Süden liegt eine Vollabnahme bei maximal 70Euro.
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lies mal meinen Beitrag weiter oben
wenn die alte Betrioebserlaubnis da ist kostets hier 33€ bis BJ88 54€ab BJ89
Rita
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