howdy.
ich möchte bei meiner 50N die hässlichen lenkerblinker absäbeln, weil die laut § 54 StvzO nicht zwingend sind. ich habe trotzdem noch leise zweifel an der bullenkompatibilität der ganzen angelegenheit.
ich habe den wisch vom TÜV-gutachter ziffer für ziffer abgegrast, ob da blinker eingetragen sind, nichts gefunden. die werkstatt, die ich angerufen habe hat gesagt, dass ich die teile in den eimer keulen kann, wenn nichts davon in den papieren steht. nun möchte ich doch nochmal auf nummer sicher gehen und das geballte wissen des forums einholen bevor ich die stangen in den griffen mit der stahlsäge bekannt mache und mir neue griffe zulege.
meine fragen lauten:
1.: unter welcher ziffer sind blinker eingetragen? (um ganz sicher zu gehen.)
2.: muss ich eintragen lassen, wenn ich keine blinker habe? (in der StvzO § 54 abs. 5 (4) steht nix davon, im forum habe ich aber so was gelesen)
ich danke euch.