so. hier meine letzte frage für heute: ab welchen baujahr müssen die fahrzeuge mit blinkern ausgestattet sein?! und wenn man die blinker braucht, kann ich dann legal meine bj 85 auf lenkerendenbl. umrüsten?!
so long greetz
Blinker, ab wann pflicht?
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meine ist bj 86 oder 88 weis jeztt garnet genau =) und da sind keine verbaut.
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§54 der StVzo sagt ganz klar das bis 125cm³ keine Blinker erforderlich sind.
Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
1. einachsigen Zugmaschinen,
2 .einachsigen Arbeitsmaschinen,
3. offenen Krankenfahrstühlen,
4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
5.folgenden Arten von Anhängern:
1.eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
2.angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
3. einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
4.Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).Der Witz ist aber sind die Dinger einmal wie bei PX ABE Mäßig eingetragen mußt du sie per Ausnahmegenehmigung austragen lassen.
Für ne ander Form der Ausnahmegenehmigung siehe Dateianhang
[Blockierte Grafik: http://auf-der-wei.de/gsf/briefkopien/Ausnahmegenehmigung_Spiegel.jpg]Eine andere Möglichkeit die Löcher zuschweißen ,lackieren und bei is 125cm³ ganz kahl behaupten an dem ital. importmodell waren nie welche
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Bei Lenkerendenblinkern ist das Problem, daß ab EZ83 hintere Blinker an Krafträdern NICHT mehr beweglich angebracht werden dürfen. D.h. Lenkerendenblinker sind dann nur mit zusätzlichen hinteren Blinkern erlaubt.