Habe mir eine Vespa 50n Special Bj. 79 gekauft, Sie hat die hässlichen 4-fach Blinker will Sie aber umrüsten auf 2-fach Lenkerendblinker ist das legal bzw. erlischt da nicht die Betriebserlaubnis?
Danke
Mfg
InSider
Habe mir eine Vespa 50n Special Bj. 79 gekauft, Sie hat die hässlichen 4-fach Blinker will Sie aber umrüsten auf 2-fach Lenkerendblinker ist das legal bzw. erlischt da nicht die Betriebserlaubnis?
Danke
Mfg
InSider
Einmal die Suchfunktion benuntzt und es sprudelt nur vor antworten und informationen ....einfach mal benutzen insider....
Dieser Thread is zb net ma ne woche alt....
ZitatAlles anzeigenOriginal von Fettkimme
§54 der StVzo sagt ganz klar das bis 125cm³ keine Blinker erforderlich sind.Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
1. einachsigen Zugmaschinen,
2 .einachsigen Arbeitsmaschinen,
3. offenen Krankenfahrstühlen,
4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
5.folgenden Arten von Anhängern:
1.eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
2.angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
3. einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
4.Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).Der Witz ist aber sind die Dinger einmal wie bei PX ABE Mäßig eingetragen mußt du sie per Ausnahmegenehmigung austragen lassen.
Für ne ander Form der Ausnahmegenehmigung siehe Dateianhang
[Blockierte Grafik: http://auf-der-wei.de/gsf/briefkopien/Ausnahmegenehmigung_Spiegel.jpg]Eine andere Möglichkeit die Löcher zuschweißen ,lackieren und bei is 125cm³ ganz kahl behaupten an dem ital. importmodell waren nie welche