Ich habe vor mein Lichtschalter so umzulöten, dass bei Fernlicht Schalterstellung Abblendlicht und Fernlicht leuchten. Die Frage ist ob so was illegal ist und ob das meine Lichtmaschien überhaupt packt. (Hab ne PK50 XL mit Elektrostarter)
Fernlicht und Abblendlicht gleichzeitig schalten
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Nein das ist überhaupt nicht illegal, solange man auf dem Mond lebt.
Meinst du wozu es eine Möglichkeit gibt das Fernlicht abzublenden? Bestimmt nicht damit Du schlechter sehen kannst, sondern damit die Leute, die Dir entgegenkommen auch noch was sehen können. Und jetzt stell Dir mal beide Birnen zusammen vor und beantworte Deine Frage... *Kopfgegenwandhau -
vielleicht zuerst mal zum optiker gehen, bevor du sowas probierst?
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es ist durchaus legal beim Fernlicht das Abblendlicht mitbrennen zu haben.... aber bei ner PK50 nicht wirklich sinnvoll, da nur bei hohen Drehzahlen bissl heller... bei niedrigen Drehzahlen bricht Dir die Spannung ein...und es ist weniger hell als nur das Fernlicht....
kannst ja einfach mal das braune Kabel am Scheinwerfer abziehen
und den freien Anschluß mit gelb-schwarz verbinden( Kabel für Rücklicht und Tachobelleuchtung)Rita