Hallo!
Hab anfang März meinen Antrag auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung
ans KBA geschickt und jetzt die Antwort bekommen, dass die nichtmehr nötig wäre, da die neue "Fahrzeugzulassungsverordnung" inkraft getreten ist. Ich soll mich jetzt an die für mich zuständige Zulassungsbehörde wenden, die dann im begründeten Einzelfall kontrollieren kann, ob der Roller gesucht/gemeldet ist.
Hat schon einer Erfahrung damit? Ich hätte die Unbed.besch. nämlich gerne zu Piaggio geschickt, um von denen ne neue ABE zu bekommen...jetzt stellen sie keine mehr aus. Hab ich das richtig verstanden, dass die Zulassungsbehörde mir die ABE (Neudeutsch "Zulassungsbescheinigung Teil II") ausstellen soll?!
Hoffe mal einer von euch weis mehr...
tommy