ZitatOriginal von Oberförster
ich bräuchte mal ne Quelle.Da muss es doch Gesetzesvorgaben bzw. Rechtssprüche geben, was mich im schlimmsten Fall erwarten würde.
Daß der Dorfpolizizist im Zweifelfsfall ein Auge zudrückt is schon klar.
Verstoß gegen das Pfilchtversicherungsgesetz ( ist eine Straftat (Vergehen). Die Strafe liegt soimit nicht im Ermessen des kontrollierenden Polizeibeamten, sondern der Staatsanwaltschaft bzw. des Richters.
Und wenn der "Dorfpolizist" - wie Du ihn so nett nennst - ein Auge zudrückt, dann muß er stark darauf achten, sich dabei nicht selbst strafbar zu machen. Er unterliegt dem Legalitätsprinzip und hat die Aufgabe, Straftaten zu verfolgen.