Hallo Zusammen,
ich habe seit ein paar Monaten eine LX50, die mir seitdem treue Dienste leistet. Nach der Entfernung des D-Ringes fährt meine Vespa natürlich entsprechend schneller. Ist die Entfernung des D-Ringes ein allgemeiner Verstoß, eine Gesetzeswidrigkeit?
Ich bin im Besitz eines Führerscheins der Klasse A und ich wäre sehr daran interessiert zu wissen, ob man mit legalen Mitteln meine zu schnelle LX50 auf die Straßen lassen kann!? Wenn möglich, was ist zu tun (mal abgesehen vom wiederaufsetzen des Ringes)?
Führerscheinvoraussetzungen einer zu schnellen LX50
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Sorry kann dir leider keine Antwort drauf geben, fahre selbst eine 50 Spezial, mich hätte nur interressiert wie schnell die LX jetzt geht, möchte mir nämlich eine als Alltagsroller zulegen.
Greets Max -
Der Roller darf nicht schneller wie 50 gehen. Sollte er das, und Du hast den Schein für mehr, hast Du wenigstens kein Fahren ohne Erlaubnis an dem Hals. Versicherungsschutz hast Du natürlich nicht.
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Nicht ganz: Eigentlich darf die LX nicht schneller als 45km/h sein. Solltest du erwischt werden und man stellt die Modifikation fest gibt's 'ne Mängelkarte. Da du außerdem auch noch ohne Führerschein (zumindest wahrscheinlich) unterwegs bist darfst du deinen Hobel dann nach Hause schieben!
Edit: Link zum Vespa Forum für LX 50
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Zitat
Original von Nick50XL
Nicht ganz: Eigentlich darf die LX nicht schneller als 45km/h sein. Solltest du erwischt werden und man stellt die Modifikation fest gibt's 'ne Mängelkarte. Da du außerdem auch noch ohne Führerschein (zumindest wahrscheinlich) unterwegs bist darfst du deinen Hobel dann nach Hause schieben!Da muss ich noch mal nachhacken. Drohen mir dabei keine Punkte und/oder Bußgeld? Lediglich eine Mängelkarte?
Um das ganze für mein Verständnis noch mal abzurunden:
Für meine LX 50 ohne D-Ring bräuchte ich demnach eine neue Betriebserlaubnis, die mir beim TÜV sowieso nicht abgenommen wird. Dadurch bin ich gezwungen, offiziell stets 45 km/h zu fahren!? -
Zitat
Original von woeinie
Sorry kann dir leider keine Antwort drauf geben, fahre selbst eine 50 Spezial, mich hätte nur interressiert wie schnell die LX jetzt geht, möchte mir nämlich eine als Alltagsroller zulegen.
Greets MaxDie Vespa liegt ohne Ring bei garantierten 60 km/h.
Gruss
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Nach meiner - sicher nicht amtlichen - Meinung erlischt bei jeder derartigen Änderung am Fahrzeug die Betriebserlaubnis, da das Fahrzeug dann nicht mehr mit den ursprünglichen Angaben, die zur Zulassung geführt haben, übereinstimmt.
Damit bist Du mit einem nicht mehr für den Verkehr zugelassenen Fahrzeug unterwegs.
Außerdem erlischt damit auch der Versicherungsschutz, da ja die Versicherung auf Basis der ursprünglichen Zulassung = Betriebserlaubnis abgeschlossen wurde.Wenn Du den entsprechenden Führerschein hast, wie Du schreibst, dann bleibt Dir wenigstens das Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis erspart.
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so sehe ich das auch!
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Hat er vollkommen recht. Aber wenn die Vespa 55 lauft dann wird dir keiner was wollen. Kommt halt auf den Polizist an! Anderst siehts natürlich bei einem Unfall aus. Da zahlt die Versicherung wahrscheinlich ix, aber das kann man ja bei ner kleinen Beule auch ohne Polizei regeln.
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Zitat
Original von Diamond89
Hat er vollkommen recht. Aber wenn die Vespa 55 lauft dann wird dir keiner was wollen. Kommt halt auf den Polizist an! Anderst siehts natürlich bei einem Unfall aus. Da zahlt die Versicherung wahrscheinlich ix, aber das kann man ja bei ner kleinen Beule auch ohne Polizei regeln.
So lange die Beule nicht an einem Menschen ist -
Dann hat man allerdings ein Problem!
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hier muss ich mal meinen senf dazugeben,da das mit die Versicherung zahlt nicht einfach so nicht stimmt.
Was stimmt ist das die Versicherung sich auf alle Fälle versuchen wird zu drücken wenn was passiert,was du deswegen benötigst ist am besten eine gute rechtsschutzversicherung von einen anderen anbieter als deiner KFZ versicherung.
Die Versicherung MUSS nämlich zahlen,auch wenn sie sich gern drücken..darum guten Anwalt besorgen und ne gute Rechtsschutzversicherung.
Weiters es ist nicht legal am Fahrzeug veränderungen durchzuführen,das kann bestraft werden , ! ABER ! bei einen kleinen Unfall ohne Personenschaden,wird kein Mensch deine Vespa überprüfen wenn sie halbwegs neu und normal aussieht,selbst bei einen Unfall mit geringen Personenschaden vermutlich nicht.Bei Unfall mit schweren Personenschaden oder gar einen Toten sieht die Sache anders aus,da wird deine Vespa bis ins kleinste Detail gecheckt.
Zurück zum zahlen,rechtlich sieht die Sache soviel Ich weiss so aus,
DIE VERSICHERUNG MUSS DANN NICHT ZAHLEN,WENN EIN SACHVERSTÄNDIGER BEWEISEN KANN DAS DER UNFALL AUF DIE VERÄNDERUNG AM FAHRZEUG ZURÜCKZUFÜHREN IST !in der Praxis sieht das so aus ,machst du deine Vespa sagen wir auf 70kmh auf und der Unfall passiert mit 45 kmh MUSS die Verischerung zahlen und wird sie auch nach dem die rechtsstreitgkeiten vorbei sind,machst du den Unfall mit 50 oder gar 70kmh steigt die Versicherung aus und du bist fällig.
grüsse meister
ps:am besten ist natürlich vorher noch bei einen Anwalt nachzufragen.
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durch die Veränderung ist die Betriebserlaubnis erloschen... damit kein Versicherungsschutz.... der Geschädigte bekommt sein Geld....und die Versicherung nimmt Dich mit 5.000€ in Regreß
Rita
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Ich wünsche es ja echt keinem, aber im schlimmsten Fall mit Personenschaden, kann das sehr blöd ausgehen.
Die Frage muss jeder selbst mit sich ausmachen. Wer einen Führerschein hat, muss reif dafür sein, mit den Konsequenzen zu leben. -
Zitat
Original von meister0023
hier muss ich mal meinen senf dazugeben,da das mit die Versicherung zahlt nicht einfach so nicht stimmt.
Was stimmt ist das die Versicherung sich auf alle Fälle versuchen wird zu drücken wenn was passiert,was du deswegen benötigst ist am besten eine gute rechtsschutzversicherung von einen anderen anbieter als deiner KFZ versicherung.
Die Versicherung MUSS nämlich zahlen,auch wenn sie sich gern drücken..darum guten Anwalt besorgen und ne gute Rechtsschutzversicherung.
Weiters es ist nicht legal am Fahrzeug veränderungen durchzuführen,das kann bestraft werden , ! ABER ! bei einen kleinen Unfall ohne Personenschaden,wird kein Mensch deine Vespa überprüfen wenn sie halbwegs neu und normal aussieht,selbst bei einen Unfall mit geringen Personenschaden vermutlich nicht.Bei Unfall mit schweren Personenschaden oder gar einen Toten sieht die Sache anders aus,da wird deine Vespa bis ins kleinste Detail gecheckt.
Zurück zum zahlen,rechtlich sieht die Sache soviel Ich weiss so aus,
DIE VERSICHERUNG MUSS DANN NICHT ZAHLEN,WENN EIN SACHVERSTÄNDIGER BEWEISEN KANN DAS DER UNFALL AUF DIE VERÄNDERUNG AM FAHRZEUG ZURÜCKZUFÜHREN IST !in der Praxis sieht das so aus ,machst du deine Vespa sagen wir auf 70kmh auf und der Unfall passiert mit 45 kmh MUSS die Verischerung zahlen und wird sie auch nach dem die rechtsstreitgkeiten vorbei sind,machst du den Unfall mit 50 oder gar 70kmh steigt die Versicherung aus und du bist fällig.
grüsse meister
ps:am besten ist natürlich vorher noch bei einen Anwalt nachzufragen.
Coole Lebensauffassung - wenn man Scheiße baut, braucht man nur eine "gute" Rechtsschutzversicherung.
P.S.: Frag' doch 'mal Deinen Anwalt! Was der zu Deiner geplanten Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat sagt, würde mich doch sehr interessieren.
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Tolho:
1. Wie kommst du darauf das diese Darstellung der Fakten auch gleichzietig eine Lebensauffassung ist?
2. Was lässt dich annehmen das man einem Anwalt keine hypothetischen Fragen stellen kann? -
Zum einen finde ich es hirnrissig darauf zu vertrauen, dass der nächste Unfall unter 45 km/h passiert...sehr unwahrscheinlich!
Die Jungs werden bei größeren Schäden (z.B. Personenschäden) immer einen Schuldigen suchen...warum nicht den Rollerfahrer?
Natürlich wird die Versicherung zahlen...warte mal auf den Regress (die haben auch Anwälte!).
Nur 'mal 'ne Frage: Wie rechnen Anwälte eigentlich hypothetische Fragen ab?
Die Annahme, dass die Rechtsschutzversicherung alle richtet halte ich für absolut falsch!
Gruß Horst
P.S.: Ich habe auch das eine oder andere Teil noch nicht eintragen lassen (Stoßdämpfer z.B.) ....shame on me!
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Anwälte rechnen hypothetische Fragen nach Vereinbarung ab, da das eine Gutachtertätigkeit (Rechtsgutachten) ist. Gehört hier zwar nicht her, wurde aber gefragt.
Gruß, vespapaulianer -
mono
February 1, 2020 at 15:38 Hat das Thema aus dem Forum Archiv des Vespa Forum nach SF: Motor | Vergaser | Auspuffanlagen | Tuning verschoben.