Habe bald ne neue Vespa,
leider sind keine Papiere dabei, aber eine alte Unbedenklichkeitserklärung
Wo mussn ich nu damit hin?
Habe bald ne neue Vespa,
leider sind keine Papiere dabei, aber eine alte Unbedenklichkeitserklärung
Wo mussn ich nu damit hin?
frage: was steht denn da so alles drin?
Wird wohl drin stehen, dass sie nicht geklaut ist
da dieses Problem hier öfter vorkam
benutz doch mal die Suchfunktion...
ich hab das schon soooo oft erklärt
Rita
die bescheinigung darf glaub ich nicht älter als 2 wochen sein, sonst muss eine neu beantragt werden.
ZitatOriginal von Vespaholiker
die bescheinigung darf glaub ich nicht älter als 2 wochen sein, sonst muss eine neu beantragt werden.
stimmt mußt nochmal zur Polente die geben dir eine neue dann zum Vespa Händler der betsellt eine Zweitschrift .
Richtig. Du kannst dir die Zweitschrift nicht als Privatmann bei Pia bestellen, sondern dies muss ein Händler für Dich machen. Kosten ca. 70-80 EUR
wobei zu beachten ist, dass das nur bei deutschen modellen geht. wenn du eine italienische hast kann dir der vespahändler auch nicht helfen. dann musst du ne vollabnahme machen beim tüv
Ich habe natürlich die Suche angeworfen. Bin doch manchmal auch so n Suchmeckerer
Klar ist es aber erst jetzt für mich geworden
Daher danke
ich habe beim für mich zuständigen Landratsamt angefragt was ich alles benötige um Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen und folgende antwort erhalten:
ZitatAlles anzeigenerforderliche Unterlagen:
* formlose Bestätigung einer Kfz-Werkstatt oder des TÜV, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Beschreibung des Fahrzeugs erforderlich (FIN, Hersteller, ...)
* eidesstattliche Erklärung des Besitzers über Verlust der Betriebserlaubnis + Originalausweis oder Originalpass
* Eigentumsnachweis (z. B. Kaufvertrag oder Rechnung im Original).
* ggf. Vordruck des Herstellers "Bescheinigung der Kfz-Zulassungsbehörde"
Mit diesen Unterlagen können Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Hersteller in der Zulassungsbehörde XX oder unserer Außenstelle in XX beantragen.
nen Kaufvertrag habe ich garnicht zu allen Vespen und wie soll ich Eidesstattlich den Verlust erklären, wenn ich die Papiere garnicht verloren habe, sondern die Vespa ohne Papiere gekauft habe? gibt es einen solchen Vordruck von Piaggio?
den Vordruck gibts...den werde ich die Tage mal einscannen...
und dem Forum schicken....
dann könnt Ihr den ausdrucken und abstempeln lassen... dann an mich schicken...
wenn ich neue BE bestelle kostet das 61,50 + Porto
Rita
also die erklärung ist älter als 2 Wochen.
Brauch ich denn tatsächlich das alles, was cmon da angeführt hat?
Wo gehts denn dann genau hin? Zur nä. Polizeidienststelle?
von mir den Antrag...
damit auf die Zulassungsstelle...abstempeln lassen (10,20)
und dann ganz schnell an mich schicken oder ins nächste Piaggio Center bringen...
dann kann ich oder der Händlerkollege die neue BE bestellen wie irgendein anderes Ersatzteil...(61,50)
Rita
ok,
das is n Plan
ich hab mir auch ne 50er aus Italien ohne Papiere gekauft. Hab beim TÜV den Paragraph 21 machen lassen, diesen dann bei der Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis abstempeln lassen und danach ein Schild beim Versicherungsmenschen geholt. Nun fahr ich mit meinem Gerät durch die gegend und frag mich, brauch ich noch so ne Zweitschrift vom Händler?
nein brauchst Du nicht.... Du hast ja eine "Einzelbetriebserlaubnis"
also hier nochmal zum hundertelfundneunzigsten Mal....
Roller ausm Ausland ...ab zum Tüv... Begutachtung nach §21 und Einzelbetriebserlaubnis!
Roller die von Piaggio in Deutschland verkauft wurden:
BE Antrag vom nächsten Piaggio Center oder von mir holen...auf der Zulassungsstelle abstempel lassen.... schnnel wieder an mich oder das piaggio Center bringen... und schon gibts eine Zweitschrift der ursprünglich mit dem Roller gelieferten "Allgemeinen Betriebserlaubnis"
kurz ABE
Rita
auch auf die gefahr hin, dass du mir den kopf runter reißt...
die unbedenklichkeitsbescheinigung brauche ich aber beim weg über den TÜV (italienische vespa) auch, oder?
nicht zwingend... das handhabt jede Prüfstelle anders...
wenn Du italienische Papiere zu dem Roller hast...reicht das denen meist...wenn Du gar nix hast....wollen die oft Nachweis, daß nicht geklaut und daß nicht die Papiere wegen Mängeln von der polizei eingezogen wurden.
Rita
Ich würde Dir Empfehlen Nochmal bei die Rennleitung (Polizei) zu gehen eine Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung zu holen dann bekommst du beim Tüv mit dem anderen Kram keine Probleme
Ein Aktueller Wisch ist besser als ein Alter Wisch (kann ja viel passiert sein für die vom Tüv)
Gruß Peter
@shova50: ich brauchte beim straßenverkehrsamt nur meinen kaufvertrag (mit rahmennummer, hersteller, käufer,verkäufer und allem drum und dran) damit waren sie zufrieden.