Das E-Prüfzeichen nützt aber in dem Fall nur scheinbar. Geprüft und für tauglich befunden wurden die Dinger als Seitenblinker fürs Auto und nicht als Lenkerendenblinker für Zweiräder. Der geprüfte Verwendungszweck geht auch aus irgendeiner Nummer hervor. Müssten also als Lenkerendenblinker für echte Legalität trotzdem eingetragen werden.
Für den Durchschnittspolizisten bei einer Kontrolle wird es aber auch so reichen.
Das is mir schon klar, ich hoffe aber darauf, dass es durch die Prüfnummer unkomplizierter wird.
Bei irgend nem Asia Blinker könnte der Prüfer scih ja eher querstellen