also habe gelesen: "das der roller laut ddr gesetz 60km/h fahren darf wenn er vor dem 1.März.1992 in der verkehr genommen ist", kann ich irgendwo in meiner ABE nachlesen wann er in der verkehr genommen wurde ?
Wie schnell darf ich jetzt fahren
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Deine Vespa wird wohl kaum aus der DDR kommen
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ne aus nürnberg
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eben nix mit 60
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hmm ist aber blöd
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Weisst e können und dürfen sind 2 Paar Schuhe
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ich weis das ich 60 fahr aber darf es nicht
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eben nur nicht erwischen lassen
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ja ist ja das problem aber die olize ist scho an mir vorbei gefahren wie ich "laut" tach 60 gefahren bin
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Wenn sie ab Werk 60 läuft dann gibts bei den Party Freunden ne gewisse Toleranz und sie lassen dich in Ruhe, spätestens wenn sie deinen Bock zerlegt haben und festgestellt haben das du kein "Tuning" verbaut hast, hast das gemacht dann bist am Arsch. Kann aber aus eigener Erfahrung sagen das sie erst komisch werden wenn mit ner Fuffi mit 94 km/h an ihnen vorbei fährst...
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erst komisch werden
wieso sind die bei euch normal?
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Komm vom Dorf und die kennen mich halt schon und wissen das es kein Sinn mehr hat ständig meine Vespa zu checken!
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kein "Tuning" verbaut hast, hast das gemacht dann bist am Arsch
why das
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na wenn ne Fuffi mit nem 112er zylinder und so ausstattest ist es eine Leistungssteigerung und somit keine Fuffi mehr. Musst sie dann als 125er anmelden und vom TüV abnehmen lassen, dann bist wieder legal unterwegs wenn dann noch en Motorrad Führerschein hast.
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an meinem roller ist alles org.
kauf mir aber dieses oder nächstes jahr ne 250
habe dann meinen A-beschränkt also 125ccm
wie viel km/h sind das ungefähr?
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Führerschein A beschränkt gilt bis 25 kw also soviel ich weis keine Geschwindigkeitsbeschränkung, bin mir aber net sicher.
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Klasse A -beschränkt-
Fahrzeugart: Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Die FE Klasse A - beschränkt - wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS)
und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16kW (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang). -
tja da steht deine eigene antwort doch schon.....34ps.... wenn das ding trotz ihrer 34 ps 200 läuft darfst du das fahren....fg
was dein roller anbelangt, darfst halt nur so schnell sein, was in den papieren steht....ausnahme stellen hier simson und co dar,eben die alten ddr 50ger...die durften vorm mauerfall 60 rennen und das ist nach mauerfall beibehalten worden, aber eben auch nur bis zulassung vor 92 danach nicht mehr.
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also habe gelesen: "das der roller laut ddr gesetz 60km/h fahren darf wenn er vor dem 1.März.1992 in der verkehr genommen ist", kann ich irgendwo in meiner ABE nachlesen wann er in der verkehr genommen wurde ?
AFAIK ist das der Grund, warum die Schwalben ganz offiziell 60 fahren dürfen, obwohls nur ne Fuffi ist.
Gruß
vom Friesen -
es gibt auch 50er vespas, die 60, 64 68 oder 72 laufen ab Werk... aber die sind halt nicht mit Versicherungsschild sondern mit richtigem Nummernschild
Rita
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