1 Eintragungspflichtig
Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen.
Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.
Ansaugstutzen, Bremsarmatur, Bremsbeläge, Bremsflüssigkeitsbehälter, Bremshebel, Bremsleitungen, Bremspedal, Bremspumpe, Bremsscheibe, Bremszange, Cockpitverkleidung, Fahrwerkshöherlegung, Fahrwerkstieferlegung, Federbein(e), Felgen, Fußrastenanlage, Gabel, Gabelbrücke, Gabelfedern, Gabelstabilisator, Getriebeabstufung, Hauptbremszylinder, Hauptständer, Heckhöherlegung, Hecktieferlegung, Heckverkleidung, Hinterradabdeckung,
Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl), Kotflügel, Krümmer (nur wenn sich Rohrführung der Querschnitt ändert), Lampenmaske, Lenker, Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar),
Lenker-Klemmböcke (Riser), Lenkungsdämpfer, Luftfilter, Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz), Luftfilterkasten, Reifen (bei Dimensionsänderung), Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl), Schwinge, Seitenständer, Sekundärübersetzung, Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen), Soziushaltegriffe, Tachometer, Tank, Vergaser, Vergaser-Bedüsung, Verkleidung, Verkleidungskiel, Verkleidungsscheibe
2 Eintragungsfrei
Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten noch ABE oder EG-BE benötigen.
Batterie, Bordsteckdose, Drehzahlmesser, Gabelprotektoren, Gaszug, Gehäusedeckel, Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug), Griffgummis Handschalen/-protektoren, Heizgriffe,
Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen), Kettenrad (bei identischer Zähnezahl), Kickstarter, Kühlwasserschläuche, Kupplungsarmatur, Kupplungsflüssigkeitsbehälter,
Kupplungshebel, Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz), Motorschutzwanne, Navigationsgerät, Öltemperatur-Direktmesser, Rahmen lackieren, Rahmenschützer/Sturzpads, Ritzel (bei identischer Zähnezahl),
Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten), Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden), Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden), Warnblinkanlage,
Zündkerzen, (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
3 Bauartgenehmigung eintragungsfrei
Teile, die mit einem EG- oder ECE-Prüfzeichen versehen sind und nicht in die Papiere eingetragen werden müssen.
Blinker, Glühlampen, Hupe, Kennzeichenbeleuchtung, Miniblinker, Nebelscheinwerfer, Scheinwerfer, Spiegel, Zusatzscheinwerfer, Rücklicht, Rückstrahler (Winkel senkrecht zur Fahrbahn beachten)
4 Sonderfälle
Die folgenden Bauteile sind streng genommen ein Fall für eine ABE, was in der Praxis allerdings kaum angewendet wird - daher: eintragungsfrei.
Alarmanlage, Benzinfilter, Benzinleitung, Benzinleitungs-Schnellkupplung, Bremsscheibenabdeckung, Heckinnenkotflügel, Kennzeichenhalter, Kettenschutz, Kühlergrill, Schutzbügel, Soziusabdeckung
5 EG-BE erforderlich
Schalldämpfer
Details
- Trifft auf folgende Vespa Modelle zu:
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