es ging mir darum den hintergrund zu beleuchten, warum wohl auf anraten des anwaltes hier eine nachbesserung stattfinden soll. und das dieses viel beschworen "geb ichs halt zurück" oder auch ein "ach ne ich verkaufe es doch nicht" reine kulanz ist und kein recht.
Eine Anzeige beim Finanzamt ist dann ja immer noch möglich!
und das soll - vorrausgesetzt es wird verfolgt und es kommt zu einem verfahren weniger stress für dich sein?
habe das noch nie gemacht, aber vorstellbar ist doch das man a) als zeuge aussagen muss und b) unter umständen noch auf den kaufpreis die fehlende MwSt. aus eigener kasse zahlen nachträglich zu entrichten hat, weil man ja quasi durch die anzeige wusste das das ganze ein schwarzkauf ist. kenne mich nicht genug damit aus, das sind aber punkte über die nachzudenken ist.