Hallo Markus
Das hängt davon ab, ob es sich um eine betriebserlaubnispflichtige Vespa (bis 125ccm) oder ein richtiges "Kraftrad" (fast alle über 125ccm) handelt. Im ersteren Fall brauchst Du die "Pappkarte (BE)" neu. Dafür holst Du Dir zuerst ne "Unbedenklichkeitsbescheinigung" von der Zulassungsstelle (Beweis, das das Fzg. nicht als gestohlen gemeldet ist und nicht von der Polizei sichergestellt ist). Theoretisch kann dann der Hersteller oder Importeur Dir eine Zweitschrift der BE zuschicken; aber nur dann, wenn die "ABE-Befugnis" für das Modell noch nicht erloschen ist. Für ältere Fzg. heisst es darum: mit der Unbedenklichkeitsbesch. (und dem Fzg.) zum TÜV und eine neue BE ausstellen lassen (bei serienmässigen, üblichen Modellen kein grosses und nicht allzu kostspieliges Unterfangen). Nachteil gegenüber der Zweitschrift: Der Sachverständige (ich bin selbst einer von denen) unterschreibt die BE und bestätigt damit die Vorschriftsmässigkeit und macht das nur, wenn die 50N keinen Membraneinlass und keinen 34mm-Vergaser hat! Dann musst Du noch zur Zulassungsstelle und die Pappkarte, die der Sachverständige ausgefüllt hat, abstempeln lassen, damit daraus verwaltungsjuristisch eine Betriebserlaubnis wird.
Bei Vespen über 125ccm gabs früher Fzg.-Brief und -Schein (nennt sich jetzt Zulassungsbesch. I und II). Wenn das Fzg. noch nicht länger als 84 Monate abgemeldet war, kann die Zulassungsstelle evtl. die Daten vom KBA herunterladen und einen "Vorführschein" mit den techn. Daten für die Vorführung zu einer normalen Hauptuntersuchung ausstellen. Sonst kannst Du direkt zum TÜV fahren und eine Vollabnahme durchführen lassen. Für übliche Modelle können wir ohne Probleme die Daten herauskriegen und ein §21-Gutachten ausfüllen (aber Achtung: bei einer Vollabnahme muss das Fzg. mängelfrei sein!). Die Kosten sind entgegen vieler Gerüchte nicht exorbitant und beinhalten eine Hauptuntersuchung. Mit dem Gutachten kannst Du dann zur Zulassungsstelle fahren und das Fahrzeug anmelden, wenn sich jetzt nicht herausstellt, das die Kiste als gestohlen gemeldet ist.