Tach wieder,
das ist das alte Problem zwischen rechtlich Zulässigem und dem was gemacht wird, "weil wir dat schon imma so jemacht ham".
Also ich hab gelernt, dass FINs nur von Prüfern eingeschlagen werden dürfen. Und es geht noch weiter: Das reparaturbedingte Heraustrennen eines Bleches auf dem die FIN eingeschlagen ist, muss auch unter Aufsicht eines Prüfers erfolgen.
Ist ja auch irgendwie logisch, sonst könnte ja jeder mit dem entsprechenden Brief sein Fahrzeug "umschlagen". Grade hier in Deutschland, wo ja bekanntlich alles geregelt sein muss, wäre das ja undenkbar. *grins*
Dass jeder Reparateur einen Satz Schlagziffern in der Schublade hat, ist mir schon klar... und ja: wenn´s sauber gemacht wurde, kann´s auch keiner nachweisen. Aber rechtlich zulässig isses nicht.
Aber wie du schon sagst: geht schon, geht schon.
Gruß, Marc