Wenn eine Vorrichtung vorgesehen ist um ein Standlicht aufzunehmen muss diese auch in Betrieb genommen werden.
Kenn ich aus Erfahrung: bei mir hat der TÜV auch gemeckert. Bau die Lampe ein und schließ sie mit der H7 zusammen an...
Dann gibt´s keine Diskussionen mehr.
Wenn eine Vorrichtung vorgesehen ist um ein Standlicht aufzunehmen muss diese auch in Betrieb genommen werden.
Kenn ich aus Erfahrung: bei mir hat der TÜV auch gemeckert. Bau die Lampe ein und schließ sie mit der H7 zusammen an...
Dann gibt´s keine Diskussionen mehr.
Okay, vielen Dank, kannst du das bitte nochwas genauer erläutern? Wie genau, falls du es noch weißt. Versteh es halt nicht, weil ich denke, dass das Standlicht einzeln geschaltet werden muss? Aber wie? Brennt ein Standlicht gleichzeitig mit dem Abblendlicht? Kann halt nur zwischen Abblend- und Fernlicht umschalten, oder mit dem anderen Schalter Licht an/ aus.
Nochmal zur Info: ich hab ne 98´er Lusso Ele.
Danköö