Moinsen,
ha ich grade eine ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel machen interessieren mich solche Fälle immer. zudem bin ich selber an diesem Roller interessiert
und würde mich freuen wenn die Elbmaus ihn einfach zurückgeben kann. sooo
Auszug Einzelhandelsbetriebswirtschaft:
ZitatAlles anzeigen...wenn der Kaufgegenstand bereits bei der Übergabe an den Kunden einen Offenen oder verstecktenmangel hat. Beispiel: Ein Neugekauftes Sofa
hat anstelle des vereinbarten teuren Lederbezuges einen aus Kunstleder (=offenermangel) oder anstelle einer Polsterung aus Latex wurde Schaumstoff verwendet (=verstecktermangel). Ein Mangel muss vom Käufer beim Händler gerügt weerden. Dafür hat er nach neuem Recht ganze zwei jahre zeit, d.h. der Händlerals Vertragspartner und nicht irgendein Hersteller muss für diese Zeit die Gewährleistung übernehmen. Dies gilt auch für GEbrauchtwaren; allerdings kann hier die Gewähleistungsfrist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.Grundsätzlich gilt: Will ein Kunde ware "reklamieren", so muss der MAngel bei der Übergabe der ware bereits vorhanden gewesen sein.
DAbei liegt die Beweislast für den MAngel währen der ersten 6 Monate beim Händler und erst danach beim käufer. Ausgenommen von dieser GEwäherleistungspflicht des Händlers sind selbstverständlich "normale" Verschleißerscheinungen, wie z.b. abgenutzte Reifen oder Bremsbeläge bei einem fahrrad.
Das Gesetz räumt im Mängelfall nur dem Käufer ein Wahlrecht zwischen
▬ Rücktritt vom KAufvertrag
▬ Neulieferung/ERsatzlieferung
▬ Preisminderung
ein.
Der Händler seinerseits kann jetzt aber diese Wahl des Käufers ablehnen, wenn es für ihn "nicht zumutbar ist" ist.Beispiel: Bei einer neuen Einbauküche ist ein Türschanier defekt. Der Käufer will vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Händler darf dies ablehnen, weil er mit geringem Aufwand (Ersatz des Scharniers = NAchbesserung) den MAngel vollständig beheben kann.
das problem bei dir ist das der gerichtsort(1.ort der übergabe 2.ort des gerichtes im falle von streitigkeiten) berlin ist.
also an deiner stelle würd ich das ding nach berlin schaffen dem händler sagen das du vom Kaufvertrag zurücktritst und du bekommst dein gesamtes geld zurück. bist allesdings die kosten für die überführung los.
evll. würde ich ihm das alles vorher am telefon sagen sonst bist du mit dem ding umsonst nach berlin gefahren.
p.s. entschuldigt bitte miene rechtschreibung
Gruß
Stephan