Hab da noch mal was rausgesucht, um allen Zweifeln aus dem Weg zu gehen. Dazu sei noch gesagt, dass es wahrscheinlich KEINE Vespa gibt, die nicht vor dem 31.Dezember 2001 erstmals in den Verkehr genommen wurde, oder
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV und § 76 FeV): Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,..........