Ja genau, das mit den Lenkerendblinkern wusste ich, aber dass diese nicht mehr da sind ist auch gut so und von mir gewollt.
Das fehlende Bremslicht macht mir optisch auch keine Probleme, ich frag mich nur wie das versicherungsrechtlich aussieht. Wenn ein Bremslicht mal da war, muss es dann rechtlich nicht auch da bleiben? (Baujahr 1976 und in Deutschland gefertigt)
Um an die Steckverbindung im Lenkerkopf zu kommen, muss ich wohl den Tacho ausbauen? Geht das auch ohne das Licht auszubauen?
Wenn ich es richtig verstanden hab reicht es die Tachowelle vom Vorderrad abzustecken und dann durch nach-oben-drücken den Tacho rauszubekommen?