Hallo zusammen,
ich habe mich in das Abenteuer Kauf einer "PK50S ohne ABE-Dokument" gewagt und heute versucht die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu bekommen. Die benötigt man für die Ersatz ABE von Piaggio.
Dort wurde mir dann gesagt, dass sie diese nicht mehr ausstellen. Seit dem 1.6.12 gibt einen Erlass/Gesetz o.ä. der das nicht mehr vorsieht. Dies gilt für alle Fahrzeuge, bei denen die Papiere fehlen. Das hätte laut dem Leiter der Zulassungstelle zur Folge, dass alle Fahrzeuge für die es kein ABE-Dokument gibt keine Unbedenklichkeitserklärung ausgestellt wird und sie somit keine Eratz ABE bekommen und nicht mehr am Verkehr teilnehmen dürfen.
Unverrichteter Dinge und frustriert ging ich mit dieser Info zu einem Vespa Händler. Der wollte mir zunächst nicht glauben, hat gleich bei Piaggio angerufen, auch die wollten ihm zunächst nicht glauben. Nach mehreren Telefonaten mit dem Leiter der Zulassungsstelle und Piaggio hat man sich dann auf folgendes Verfahren geeinigt.
1. Ab zur Polizei und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen die erklärt, dass die Fahrgestellnummer nicht als gestohlen gemeldet wurde.
mit diesem Schreiben
2. zur Zulassungsstelle und den Sachbearbeiter gebeten seinen Chef an zu rufen, der dann erklärt was zu tun ist. In Händen habe ich nun ein aufgesetztes Schreiben in dem steht, dass über diesen Roller keine Daten in der Zulassungsstelle Kreis xyz vorliegen.
Ich bin gespannt ob ich damit meine Ersatz ABE bei Piaggio bekomme.
Ich werde weiter berichten.
MfG
Bernd