Die muss nicht wieder in den Originalzustand zurückgesetzt werden. Die soll am Ende einfach gut aussehen und gut laufen.
Bei mir fehlt eben der ganze Zilynder und Auspuff zusätzlich existiert kein Fahrzeugausweiss mehr. Hab aber eine Bescheinigeung der Eidegnössischen Fahrzeugkontrolle das dieser Roller in der Schweiz eingelöst war. Muss Sie einfach neu vorführen und einen neuen Fahrzeugausweiss machen lassen.
Und da kommt schon mein nächstes Problehm: Wie gross ist hier die spatze mit original Teilen und replikas? Bin heute morgen bei der MFK (Motorfahrzeugkontrolle) vorbei gegangen und der meinte dort, das der Motor und Auspuff volgende Aufschriften haben muss: Motor Typ V5SA1M, Auspuff IGM 4109S.
Wenn ich aber z.B. folgenden Zilynder: einbau, erkennt man, das es kein originaler ist?
Der Auspuff solte warscheinlich schon diese Aufschrift haben. Oder reicht da dieser Fötzel den die meist dazuliefern?
Ist mir schon klar das das hier in der Schweiz warscheinlich anders ist als in Deutschland, aber vieleicht hat ja jemand erfahrungen oder kann mir sagen wie es In Deutschland abläuft.