@chup4: 8mm Bohrer, 30 mm in die Tiefe.
Beiträge von sheigha
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Hallo Volker,
Ja, das dürfte Sinn machen. Kann schon sein, dass wir da den Innenraum etwas beschädigt haben beim Bohren und das Schloss dadurch zu viel Spiel hatte. Ich habe eben noch besagten Schlosskörper bestellt und melde mich nochmals, wenn die Bastelei durch ist. Danke.
Fabian
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Hallo Volker, danke für deinen Input. Ich hatte folgendes Schloss bestellt, zu dem mir von SIP am Telefon geraten wurde und das, laut Beschreibung, eigentlich schon das richtige sein müsste:
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Hallo in die Runde,
kurz zur Vorgeschichte:Mir ist kürzlich in Lock-Stellung der Schlüssel im Zünd-/Lenkradschloss meiner Vespa PK50 XL abgebrochen. Fazit: Ich musste das Schloss auf 30mm aufbohren und den alten Zylinder durch einen neuen ersetzen, samt neuem Schlüssel.
Nun zum Problem:
Einen Tag funktionierte alles prima, obwohl ich den Eindruck hatte, dass das Schloss vielleicht etwas zuviel Spiel hat und immer wieder ein paar Millimeter rein bzw. raus gerutscht ist. Heute morgen dann der Supergau: Ich drehe von LOCK erst auf OFF und dann weiter auf ON und der Schlüssel rastet nicht in der ON-Stellung ein, sondern überdreht ein Stück und arretiert dann. Jetzt steckt der Schlüssel im Schloss fest, lässt sich keinen Millimeter bewegen oder herausziehen und der Lenker ist nach wie vor eingeschlagen bzw. das Lenkradschloss ist blockiert. Ich habe nicht den Eindruck, dass hier Öl o. ä. zur Lösung beiträgt.
Weiß jemand Rat?
Vielen lieben Dank,
Fabian -
Klingt sehr vernünftig, danke für den Tipp!
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Hallo!
Ich würde gerne unterm Lenker, an der Stelle wo sich bei manchen ein Handschuhfach befindet, bei meiner PK 50 eine Vorrichtung installieren mittels der ich eine kleine Tasche (grob als Beispiel etwa in der Art, vielleicht bisschen kleiner und ev. aus LKW-Plane: ) befestigen kann. Wie würdet Ihr das lösen? Klett, Druckknöpfe oder irgendwelche anderen Ideen wie man die Tasche/Vorrichtung sinnvoll befestigen kann? Falls jemand ähnliches bei sich gemacht hat, wäre auch ein Foto zur Ansicht klasse.
Besten Dank für die Hilfe!
Gruß Fabian -
rassmo: touché, aber wer weiß wie lange noch. in fliegern wird auch bald nach gewicht gezahlt...
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@rassmo/@Vechs: ja, das verwaltungsvorgang/bearbeitungszeit-argument ist in der tat durchaus schlüssig, wenn es alleine darum geht. so habe ich es bisher nicht betrachtet.
ansonsten, nur als ein x-beliebiges beispiel: wenn dein kumpel in der kneipe eine mass bier bestellt und du nur eine halbe, dann dauert der zapf- und bringvorgang wohl ähnlich lange, aber trotzdem käme es dir vermutlich komisch vor, wenn du für deine halbe am ende das gleiche zahlst wie dein kollege für die mass - oder? -
Wie gesagt, es geht nicht in erster linie um das geld und das smart-argument ist natürlich nschvollziehbar, aber 1. koennte man aus meiner sicht schon pkw und zweirad unterscheiden und 2. gibt es in der parkzone fuer die der ausweis bestimmt ist, kaum/keine markierungen, die einzelne parkplaetze ausweisen.
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Ich sehe, die erfahrungen sind kontrovers. Hier in Augsburg zockt das Ordnungsamt ab wo es geht, um die stadtkasse aufzubessern. vielleicht wird das in anderen Ecken laxer gehandhabt. Unabhaengig von der frage, ob es sinnvoll war die 30 tacken fuer den lappen hinzulegen, finde ich es einfach krass, dass zwischen pkw und vespa nicht unterschieden wird..
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Hier bei mir wird Erfahrungswerten von Bekannten zu Folge immer wieder aufgeschrieben. Der Ausweis für Zweiräder ist scheckkartengroß, und sollte offenbar eingeschweißt festgeklebt werden. K. A. ob man ihn wirklich braucht, bin diesbezüglich relativ unbedarft.
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Hallo zusammen,
ich habe heute für meine PK50 einen Jahresparkausweis für Bewohner bei dem für mich zuständigen bayerischen Bürgerbüro ausstellen lassen und mich etwas geärgert, dass dieser genauso teuer ist (30 €) wie für einen PKW, obwohl die benötigte Stellfläche eines Zweirads ja deutlich geringer ist, als die eines Autos. Ich bin kein Paragraphenreiter, aber da mir das komisch vorkam habe ich beim Ordnungsamt nachgefragt, die mit folgendes mitgeteilt haben:
"Die Vorschriften, auf denen die Zuteilung eines Bewohnerparkausweises basieren (§ 45 der Straßenverkehrs-Ordnung sowie die §§ 1 - 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und der Gebührentarif-Nr. 265) unterscheiden leider nicht, ob ein Bewohnerparkausweis für ein Zweirad oder einen PKW zuteilt wird, vielmehr spricht der § 45 StVO lediglich davon, dass "Kraftfahrzeugen" Bewohnerparkausweise zugeteilt werden können, ebenso macht die Gebührentarif-Nr. 265 der GebOSt diesbezüglich keine Unterschiede. Aus diesem Grunde erheben wir - rechtskonform - für die Zuteilung eines Bewohnerparkausweises eine einheitliche Gebühr, unerheblich, um was für ein Fahrzeug es sich handelt."
Jemand Erfahrungen ähnlicher Art gemacht oder das mal hinterfragt bzw. das ggfs. sogar juristisch weiterverfolgt? Wie gesagt, ich bin kein Korintenkacker, aber gleichzeitig finde ich die Regelung unbefriedigend.
Gruß Fabian