Von der behördlich gemessenen Geschwindigkeit wird noch eine Toleranz von 3 km/h (meine ich) abgezogen.
Alles halb so wild. Vermutlich ist auf dem Foto schon rein altersmäßig zu erkennen, dass der Fahrer (du) nicht der Halter (dein Vater) ist. Dein Vater wird als Halter angeschrieben und müsste - wenn er nicht gefahren ist - den tatsächlichen Fahrer benennen. Jetzt ist es aber so, dass er seine Angehörigen nicht belasten muss. D. h. dein Vater macht brav seiner Verpflichtung entsprechend nur Angaben zu seiner Person und teilt ansonsten mit, dass ihm der Fahrer nicht bekannt sei. Im Gegensatz zu Parkverstößen gilt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht die Halterhaftung, d. h. selbst wenn jemand zum Abgleich des Fotos des geblitzten Fahrers mit deinem lebendigen Vater vorbei kommen sollte, wird er schnell merken, dass dein Vater nicht gefahren ist. Dementsprechend hat dein Vater nichts zu befürchten und du auch nicht, wenn er dich nicht als Fahrer benennt. Dann war der Fahrer nicht ermittelbar und das Verfahren wird eingestellt.
Theoretisch könnte man deinem Vater dann das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen, damit zukünftig sichergestellt ist, dass er immer weiß, wer wann mit dem auf seinen Namen zugelassenen Fahrzeug unterwegs war. Sowas passiert aber ganz sicher nicht beim ersten Verstoß.
Uih, wenn se dich kriegen wollen geht das...leider eigene leidliche Erfahrung!!!!!
Sind ins Einwohnermeldeamt, und haben mal schön die Passbilder/Ausweißbilder der Familie verglichen...
So,Ende der Geschichte... daraus wurde dann sowohl ein Bußgeld, als auch ein Fahrtenbuch für ein Jahr!!