Alles klar... Danke
Beiträge von Schnabse
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Hallo zusammen,
ich bin gerade auf der Suche nach Silentgummis für die Motorschwinge für meine V50 Spezial.
Ich hab bei SIP folgendes Teil gefunden. Ersetzt das Rohr, das da mit dran ist dann das Innenrohr, oder braucht man das trotzdem noch?Hoffe ihr könnt mir weiterhefen..
Grüße Fabian
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ist ne gute idee da sich so wie sich des beim dtüberfahren anfühlt eh schon blasen drunter sind dürfte des relativ leicht gehen
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ok habt mich überzeugt da ih sowieso vorahb sie inb rot lackieren zu lassen passt das ja dann auch von der farbe!!
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Hallo,
hab beim abschleifen meiner vespa auf em beinschild so einen Aufkleber vom händler gefunden war überlackiert und hab ihn beim abschleifen bisschen zerkratzt(siehe Bild)
Was meint ihr soll ich den drauflassen oder weg machen und hat das ding irgend en wert?? -
Hallo also meint ihr das mit dem Halbrohr geht oder doch besser die leiste bei vespashop.at kaufen??
Grüße Fabian
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Gibt´s die auch irgendwo anders als bei vespashop.at weil bei denen is das porto nach deutschland so teuer!
Und könnte man da nicht auch einfach ein Rohr oder Halbrohr oder sowas in die richtung nehmen??
Mfg Fabian
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Hallo
Hab mir im Dezember ne Vespa V50 Special bei ebay ersteigert und hab jetzt angefangen diese zurestaurien.
Habe jetzt am Trittblech den Lack entfernt und dabei festgestellt dass ide vordere Querstrebe total zerfressen ist (Siehe Bild).
Kann man die Querstreben einzeln kaufen oder muss man da gleich ein ganzes Reparaturblech kaufen bzw. kann man das irgendiwe schweissen oder so???
MfG Fabian
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Hab mir das da mal durchgelesen und folgendes gefunden:
§53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigung eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlußleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an
1. Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
2. Krankenfahrstühlen,
3. Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und
4. Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.ich denke damit ist die Frage beantwortet