ZitatOriginal von Rita
der GTÜ Prüfer kann den alten Brief wiederbeleben, aber erst ab dem 1.3.07
Dann gilt es ja anscheinend doch rückwirkend. Es geschehen noch Zeichen und Wunder.
ZitatOriginal von Rita
der GTÜ Prüfer kann den alten Brief wiederbeleben, aber erst ab dem 1.3.07
Dann gilt es ja anscheinend doch rückwirkend. Es geschehen noch Zeichen und Wunder.
ZitatOriginal von derbastian
meinte ich doch...
Es sei Dir verziehen.
Fettkimme: Oder man(n) hat die alte Ausgabe der ClassicScooter zu hause rumliegen.
Basti - ich will nicht unhöflich sein, aber die Zündgrundplatte dreht sich doch nicht - sondern das Lüfterrad.
Sonst perfekt erklärt.
ZitatOriginal von Helos
Nochwas, lediglich die letzten Baujahre der Cosa (FL) hatten das Einzugschaltsystem, die Ersten (LX) hatten das normale System mit 2 Zügen (habe ich zu Hause liegen).
Wusst ich (noch) nicht - man lernt halt nie aus. =)
ZitatOriginal von gauguru
die möglichkeit entspricht nicht gerade dem vorsatz der vespafahrer: möglichst lange halbarkeit und zuverlässigkeit vor schnelligkeit (geschwindigkeit).
Ich glaub Du hast es immer noch nicht richtig kapiert, worum es eigentlich geht. Les Dir meinen letzten Beitrag auf Seite 2 nochmal durch. Eventuell auch die von Rita und dann kommst Du ganz gewiss von alleine darauf, worauf es eigentlich ankommt.
Ausserdem hab ich von Möglichkeiten gesprochen.
1. Meine Möglichkeit - was zumindest schon ein paarmal geklappt hat
2. Ritas Möglichkeit mit der PX125-Drossel
3. Hat totenkiller selbst etwas von Drosselauspuff erwähnt, nachdem ich ihm den Tip gegeben habe, einfach mal bei Vespaläden mit Tüv-Service anzurufen.
Sodele - war glaub schon viel zu geduldig.
Ich mach jetzt Feierabend. Schönes Wochenede euch allen da draussen !!!
ZitatOriginal von totenkiller
Was meinst du mit
Wieviel Km/h Höchstgeschwindigkeit in den Papieren eingetragen ist.
ZitatOriginal von gauguru
also war das ganze gelaber umsonst!
Nichts war umsonst!
Wenn totenkiller mit einem Roller angehalten wird, der LAUT PAPIERE schneller als 80km/h fährt ist er dran. Basta
Seine Frage, wie schnell er denn mit seinem Führerschin fahren darf wurde also beantwortet.
Die Möglichkeiten der Drosselung wurden auch erwähnt.
Also - wo liegt das Problem ?
ZitatOriginal von gauguru
du wirst ganz schön frech für das, dass du nur eine pk hast!
Hmmmm....ich hab eine V50, PK50XL2, PX200 mit Langhubmotor, 150SprintVeloce, Zündapp C50Super und ne Yamaha SR500.
Wie frech darf ich denn dann sein ?
Sorry für OffTopic - ist mein letzter Beitrag in diesem Topic.
Bei einer PKS oder PKXL nicht. Die Gusslenker haben eine Klemmung.
Bei einer PKXL2 müsste es machbar sein, da dort wie bei der Cosa und der T5 die Lenker über ein Gewinde an dem Gabelende verschraubt sind.
Ausserdem haben XL2 und Cosa ein Einzugschaltsystem.
Ob es wirklich passt bleibt aber fraglich.
ZitatOriginal von derbastian
doch es kann so laufen, kommt halt auch immer auf den prüfer an...
Röchtööööch.
Klar - "TÜV-tauglich" ist so ein Gutachten natürlich nicht. Da verhält es sich wie mit Briefkopien.
Der Prüfer kannte sich mit den ollen Vespen aus. Hat ja auch ein wenig geschmunzelt.
Sowas funktioniert natürlich nur bei Rollern, die nur minimal schneller als 80 laufen. Eben die 125GT oder eine ET3/Primavera.
Natürlich ist die Tagesform vom Prüfer nicht zu vernachlässigen
Mit einer T5 wird das nie klappen.
totenkiller: Wenn Du nach Drosselung 80km/h eingetragen hast, dann darf der Roller auch nicht schneller fahren. Wobei zu bemerken ist, daß eine originale 125GT mit aufrechtsitzendem Fahrer auf ebener Strecke gerantiert nicht schneller als echte 85 km/h ist. Da dreht Dir niemand einen Strick daraus. Zieh die Toleranz ab, dann passt das schon.
Wobei Rita und ich immer noch gerne wissen würden, wie schnell denn nun deine Roise lt. Papieren ist ?
Naja März ist ja nicht mehr sonderlich weit weg.
Schon klar mit der Frist - nur weiß ich leider auch nicht, ob die 7-Jahre-Regelung erst bei einer Stillegung ab dem Stichtag gilt, oder auch rückwirkend für in den letzten Jahren abgemeldete Fahrzeuge.
Sprich: Ein Fahrzeug, das zB 2002 abgemeldet wurde wäre ja im Jahre 2007 erst 5 jahre abgemeldet, also würde in die 7-Jahre-Frist fallen.
Ob dem so ist: Keine Ahnung - wäre aber nicht schlecht.
ZitatOriginal von Stewie
Eine Vollabnahme ist nach 18 monatiger Stilllegung notwendig,
Da gibt es seit diesem Jahr eine Neuregelung, bei der der Zeitraum auf 7 Jahre ausgedehnt wurde.
Inwieweit das aber auf bereits stillgelegte Fahrzeuge vor dem Stichtag zutrifft, weiss ich leider nicht.
Ich würd einfach geschwind beim nächsten TÜV anrufen.
ZitatOriginal von gauguru
und bei vespa ist halt nunmal NGK die"hausmarke". ein italener mag und verträgt ja auch kein bier...so is es auch bei vespa
Und wieso schraubt dann ein Italiener eine JAPANISCHE Zündkerze in eine Vespa ?
Nur zur Info: NGK gibt es erst seit Ende der 70iger in Europa.
Rita: Recht hast Du - wenn man überhaupt von Hausmarke sprechen kann, dann Champion.
ZitatOriginal von Rita
und wenn ein Prüfer eine ET3 aus Italien, die eigentlich 86 läuft mit 80
einträgt... dann tut er das net weil die zu fett bedüst ist....sondern weil er entweder gar keine Ahnung hat oder SEHR VIEL Ahnung hat, aber ein Auge zudrückt und fünfe grade sein läßt.
Genau so haben wir mal vor einigen Jahren eine Primavera auf 80km/h getüfft.
1. überfett bedüst
2. auf einen Prüfstand
3. Von der Werkstatt die unglaubliche Geschwindigkeit von 78 Km/h bescheinigen lassen.
4. Mit dem Roller und dem Wisch einfach mal zum Tüv gefahren und mit dem Prüfer wirklich SACHLICH darüber geredet.
5. Mit einem Augenzwinkern hat er dann die Möhre für 1b-tauglich umgetragen.
6. Wahrscheinlich hätte er es auch nur mit gut zureden gemacht, denn er murmelte irgendwas von "original laufen die dinger doch eh nie über 80"
ZitatOriginal von gauguru
natürlich die alte GT baujahr 64 !
Die ist doch mit irgendwas um die 86km/h eingetragen ?
Ich würd mal bei den einschlägigen Vespaläden mit TÜV-Sevice nachfragen. Die müssten das schon öfters gemacht haben.
Fetter bedüsen hat jedenfalls schon einige ET3/Primaveras "Jungspundtauglich" gemacht.
ZitatOriginal von totenkiller
ich bin 17, weisst du wie viel das drosseln kostet oder ob das überhaupt geht?
Okay - dazu sollten wir jetzt aber wissen, um was für eine 125 GT es sich handelt:
1. Neumodische 125GT mit Variomatikmotor
-> Über anderes Steuergerät vom freundlichen Vertragshändler
2. 125GT Schaltroller aus den 60igern
-> Extrem fett bedüsen - Prüfstandslauf mit Vmax 79 Kmh absolvieren. Reicht dem Tüv meist bei den alten Möhren.
ZitatOriginal von totenkiller
Wenn ich ne 125 gt hab und den 125er führerschein hab wie schnell oder was muss ich machen das ich mit meiner vespa fahren darf?
Kommt drauf an wie alt du bist.
Als 16jähriger nur 80km/h - sprich die 125 muss in den Papieren als 80km/h-Version ausgewiesen sein.
@Zynk: Wie wär es denn dann mit selberbruzzeln? Im ländlichen Raum gibts doch bestimmt noch einen Dorfschmied. Und so genau muss der T-Griff ja auch nicht sein. Ein bisschen gebogenes Rundmaterial und das Ding macht glücklich.
ZitatOriginal von schwabenandy
Vielleicht findet sich ein Nachbar oder Kumpel, der dir kurz seinen Bus leiht.
@cmon: Recht haste - aber irgendwie will er nicht ?
ZitatOriginal von derbastian
stehend funktioniert, wenn du den motor ausbaust...
Aber wenn ihm doch schon Motorklappe- und Lüfterradabdeckungsdemontage zu viel Arbeitsaufwand sind.