Kanalratte
Beiträge von tonitest
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Aus Scheiße Geld machen
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Der vergaser wurde von einer werkstatt gereinigt
Wann? Vor zehn Jahren, als sie abgestellt wurde?
Und wie alt ist der Sprit?
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Sieht für mich nach so etwas aus
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Man beachte die Schutzschlappen auf dem letzten Bild 👍🤪
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Wochenende bald vorbei 😥
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Was heißt jeweils "... wurde gemacht..."?
Hast Du das selber gemach oder jemand machen lassen?
Falls "jemand": Profi-Werkstatt oder "jemand, der sich damit auskennt "?
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Aber aber meine Herrn ! Laut Aussage des TE, ist der Verkäufer ein Diplomat!
Er wird wohl als Ehrenmann, populistisch vor Gericht alles anerkennen, um dann dem Klatsch auf eklatante Weise ein Ende machen ...
Tumpeltier???
🤪🤣
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Wochenende!
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In D gibt es die Anfechtung als so genannte rechtsvernichtende Einwendung.
Es gibt Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Motivirrtum und Kalkulationsirrtum. Du durftest wahrscheinlich glauben, eine Vespa gekauft zu haben.
Inwiefern Schweizer Recht analog verführt, ist mir nicht bekannt. Aber eigentlich müsste Dir ein Rechtsbeistand, in den ich investieren würde, das erläutern können.Das hilft ja alles Nix, wenn der TE keine Beweise liefern kann (Unterlagen, Zeugen etc), s. Meinen Beitrag weiter oben.
Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei Paar Schuhe… -
Normaler Arbeitswahnsinn
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Klar ist da was möglich,
Ist aber eher eine Frage des Beweises und Beweisenkönnens....
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Hallo! Ich bin neu hier und habe mir letztes Jahr eine vollrestaurierte GL 150 mit italienischen Papieren gekauft. Die Vollabnahme durch die DEKRA und anschließende Zulassung erfolgte ohne Probleme. Vor lauter Freude über den Kauf der Vespa habe ich nicht auf die Zulassungspapier geachtet und nun stelle ich fest, dass das EZ-Datum falsch ist, nämlich der 21.10.1969. Den original italienischen Brief hat mir unsere Zulassungsstelle zugeschickt und das EZ-Datum entspricht dem einer Ummeldung aber nicht dem Herstellungsdatum!
Im Brief gibt es folgenden Eintrag ‚Anno di prima immatricolizione 1963‘, heisst soviel wie ‚Erstregistrierung‘. Weder Monat, noch Tagesangabe!
Jetzt meine Fragen:
1. kann das so bleiben oder gibt es evtl. Probleme bei einer Fahrzeugkontrolle, bei einem Unfallschaden (Versicherung), Wiederverkauf usw.?
2. was kann ich tun um das richtige Datum, ohne Angabe von Monat und Tag, eingetragen zu bekommen?
Was da wo wie reinkommt - auch beim EZ-Datum bei Oldies - steht hier
Interessant auch
Meist kenne die ZulB die Unterlagen leider nicht.
Bitte lese Dich da mal durch.
Ob die Versicherung rumzicken würde, musst Du mit dieser klären (schriftliche Antwort!!!)
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Stimmt das das der Skotti etwas braucht um auf Temperatur zu kommen?
Ja, aber geht. Das Edelstahl-Rost ist ziemlich dick.
Der Preis ist schon heftig, haben auch lange überlegt. Aber geiles Teil.
Aktuell würde ich wahrscheinlich eher den neuen Skotti Booster + Mini holen.
Wir betreiben den übrigens an einer normalen/ kleinen Gasflasche (2,5 kg Propan von Gardinger/HausundWerkstatt24.de), Anschluss mittels Adapter-Schlauch (gibt's bei Skotti und HuW24). Der sollte bei Deinem auch passen, statt der teuren Kartuschen.
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Der Vergaser sollte richtig eingestellt sein. Das kann ich aber nochmals prüfen.
Was mich wundert ist, dass die Vespa (vor meinen Anpassungen) auf einmal nicht mehr korrekt funktioniert und nach dem anspringen direkt wieder ausgeht.
Zzp hat mit dem Vergaser nix zu tun.
Zielte in die Richtung, die Creutzfeld ausführlicher dargelegt hat.
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Bei den Dokumenten wird immer von Vespa 150 gesprochen nicht von Bajaj dieses Dokument geht an die Prüfstelle und die (Vespa) wird als Vespa geprüft nicht als Bajaj oder bin ich zu naiv?
Das bezeichnet aber nur Typ/Modell.
Und nicht den Hersteller und nach welchen damaligen und örtlichen Vorschriften gefertigt wurde.
Aus der VIN ergibt sich als Hersteller ja schon Bajaj und nicht Piaggio/Vespa.
Aber probieren kannst Du es, frag bei der MFK nach.
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Was möchtest Du uns mitteilen oder fragen mit dem Foto?
War das Mopped jetzt schonmal in der CH zugelassen/ registriert/ hat mal Papiere in der CH gehabt?
Ich befürchte, Du musst Dich selber einmal detailliert mit den Einzelprüfungs- und Zulassungsregelungen bei Euch in der Schweiz auseinandersetzen, und zwar sowohl mit den rechtlichen/ gesetzlichen Regelungen als auch im Gespräch mit fähigen und willigen MFK-Prüfingenieuren.
Zu den Möglichkeiten in D können Dir hier viele das richtige sagen, aber CH-Recht ist nun mal nicht unsers.