Offenbar bin ich nicht der erste, dem mangels Standlicht die Plakette (zunächst) verweigert wurde.
edit: In unserem Fall Smallframe, aber zu diesem Thread passt es einfach gut, auch wenn er hier in der Largeframe-Abteilung steht.
Mit ein bisschen Recherche und im 2. Anlauf konnte ich den Inschenör davon überzeugen, dass unsere 83er PK wirklich keine Begrenzungsleuchte vorn hat und noch nie hatte und dennoch in den verg. 34 Jahren vollkommen legal ihre Plaketten bekommen hat.
Als Argumentationshilfe für andere hier mein "Erfolgsrezept" als Nachweis.
Im Schaltplan der Bedienungsanleitung sind für Beleuchtung vorn und hinten die jew. Klemmenbezeichnungen aufgeführt.
Vorn: 56a und 56b, also Abblend- und Fernlicht. - Hinten: 58, also Standlicht / Begrenzungsleuchte.
Hätte unsere PK80S elestart früher Standlicht gehabt, hätte es folgerichtig irgendwo in der Betriebsanleitung stehen sollen, z.B. mit Angabe der Kl.58 für vorn.
Außerdem ist in der Betriebsanleitung nirgends eine entsprechende Lampe aufgeführt, weder in den Erläuterungen zum Schaltplan noch beim Thema Störungsbeistand / Wechsel von Glühlampen etc.
Da in manchen Threads das Thema Standlicht im gleichen Atemzug mit dem "fehlenden" Bremslichtschalter am Bremsgriff genannt wird, hab ich beides mal auf einer Seite zusammengefasst.
Wer's brauchen kann: Viel Erfolg!
Viele gRüße
Dirk